Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterscheidet Wohngebäude und Nichtwohngebäude. Dieser Artikel behandelt die Nichtwohngebäude: Büro, Produktion, Lager, Handel, Hotel und andere gewerblich genutzte Gebäude. Antragsberechtigt sind unter anderem Unternehmen, Freiberufler und Wohnungsbaugesellschaften. Für überwiegend zu Wohnzwecken genutzte Gebäude gelten die Regeln der BEG Wohngebäude mit anderen Sätzen und Antragswegen, die hier nicht behandelt werden.
| Weg | Art | Konditionen | Wichtig |
|---|---|---|---|
| KfW 263: Sanierung zum Effizienzgebäude | Kredit mit Tilgungszuschuss | Kredit bis 2.000 € je m² Nettogrundfläche, höchstens 10 Mio. € je Vorhaben, Tilgungszuschuss je nach Effizienzstufe und Klasse 0 bis 15 %, mit Boni bis 40 % | Energieeffizienz-Experte erforderlich, Antrag vor Vorhabenbeginn über den Finanzierungspartner |
| BAFA: Einzelmaßnahmen an Nichtwohngebäuden | Zuschuss | 15 % der förderfähigen Kosten, höchstens 500 € je m² Nettogrundfläche und Kalenderjahr, Mindestinvestition 300 € brutto | Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung, Bestandsgebäude ab 5 Jahren, Energieeffizienz-Experte in der Regel erforderlich |
| KfW 522: Heizungstausch Nichtwohngebäude | Zuschuss | 30 % der förderfähigen Kosten, nach beheizter Nettogrundfläche gestaffelt, Effizienz- und Emissionsbonus entfallen | Heizungstausch, nicht kombinierbar mit denselben Kosten in einem anderen Programm |
| Energieberatung für Nichtwohngebäude | Zuschuss | 50 % der Nettoberatungskosten, Höchstbeträge von 600 € bis 5.000 € je nach Größe | Guter Einstieg, siehe Energieförderung für Unternehmen |
Stand Oktober 2026, nach der BEG-Reform vom 21.07.2026. Verbindlich sind die aktuellen Programmbedingungen von KfW und BAFA.
Seit dem 21.07.2026 fällt der Bonus für erneuerbare Energien von 5 % weg, die Tilgungszuschüsse der KfW sinken um 10 Prozentpunkte, und die Förderung der Einzelmaßnahme Beleuchtung ist gestrichen. Beim Heizungstausch (KfW 522) entfallen Effizienz- und Emissionsbonus, die Grundförderung beträgt 30 %. Der Höchstbetrag für Nichtwohngebäude bleibt bei 10 Mio. € je Vorhaben. Planen Sie mit den neuen Sätzen und nicht mit Angaben aus älteren Veröffentlichungen.
Das ist die wichtigste Weichenstellung. Beide Wege schließen sich aus: Wer Einzelmaßnahmen über das BAFA fördern lässt, kann für dasselbe Gebäude erst drei Jahre nach Einreichung des Verwendungsnachweises in die Sanierung zum Effizienzgebäude (KfW 263) wechseln. Die Faustregel:
Die öffentliche Förderung darf bei Unternehmen insgesamt höchstens 60 % betragen, Zinsverbilligungen und Bürgschaften zählen dabei nicht mit. Für dieselben Kosten ist nur ein Antrag zulässig, entweder bei der KfW oder beim BAFA. Mit anderen Programmen für dieselbe Maßnahme, etwa der Kommunalrichtlinie oder steuerlichen Abzügen nach § 35a und § 35c EStG, gibt es Ausschlüsse. Die Grundlagen stehen in Fördermittel kombinieren.
Bei der BEG gilt in aller Regel der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags als Vorhabenbeginn. Der Antrag muss deshalb vor der Beauftragung der Handwerker gestellt werden, sonst entfällt die Förderung für diese Maßnahme. Planung und Beratung dürfen in der Regel vorher beginnen. Wie das im Detail funktioniert, erklärt Förderantrag vor Vertragsabschluss.
Für Nichtwohngebäude vor allem den KfW-Kredit 263 mit Tilgungszuschuss, den BAFA-Zuschuss für Einzelmaßnahmen und für den Heizungstausch die KfW 522. Dazu kommt die geförderte Energieberatung.
Nein. Beide Wege schließen sich für dasselbe Gebäude aus. Ein Wechsel ist erst drei Jahre nach Einreichung des Verwendungsnachweises möglich.
Für KfW 263 und die BAFA-Maßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnik ja. Beim Heizungstausch und bei reiner Heizungsoptimierung kann alternativ ein Fachunternehmen bestätigen.
Vor dem Vorhabenbeginn. Als Beginn gilt in der Regel der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags. Planung und Beratung dürfen vorher beginnen.
Antragsberechtigt sind auch Eigentümer, die Nichtwohngebäude vermieten. Prüfen Sie vor der Planung die Antragsberechtigung und die Zustimmung der Mieter für das konkrete Programm.
Der Fördermittelcheck zeigt in wenigen Fragen, welche Programme für Ihr Vorhaben in Frage kommen. Danach können Sie optional den Immobilien-Check anschließen, der Förder- und Finanzierungswege für Ihr Objekt einordnet.
Jetzt Förderpotenzial prüfen →Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung. Konditionen und Fördervoraussetzungen ändern sich, maßgeblich sind die Programmunterlagen der Förderinstitute und die Entscheidung Ihrer Hausbank. Stand: 27. Oktober 2026.