Immobilien

Gewerbeimmobilie sanieren: Förderung über die BEG Nichtwohngebäude 2026

FG
FörderGuide-Redaktion
Stand der Quellen: 27. Oktober 2026 · Lesezeit ca. 7 Min.
Wer ein Gewerbegebäude energetisch saniert, hat drei Förderwege: Kredit mit Tilgungszuschuss, Zuschuss für Einzelmaßnahmen und Heizungstausch. Hier stehen die Konditionen nach der Reform vom 21.07.2026, ein Rechenbeispiel und die richtige Reihenfolge.
KfW 263
bis 10 Mio. €
je Vorhaben, Tilgungszuschuss 0 bis 15 %, mit Boni bis 40 %
BAFA Einzelmaßnahmen
15 %
Zuschuss auf höchstens 500 € je m² und Jahr
Heizungstausch KfW 522
30 %
Grundförderung, Boni entfallen
Gesamtquote
max. 60 %
öffentliche Förderung bei Unternehmen

Für wen die BEG Nichtwohngebäude gilt

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterscheidet Wohngebäude und Nichtwohngebäude. Dieser Artikel behandelt die Nichtwohngebäude: Büro, Produktion, Lager, Handel, Hotel und andere gewerblich genutzte Gebäude. Antragsberechtigt sind unter anderem Unternehmen, Freiberufler und Wohnungsbaugesellschaften. Für überwiegend zu Wohnzwecken genutzte Gebäude gelten die Regeln der BEG Wohngebäude mit anderen Sätzen und Antragswegen, die hier nicht behandelt werden.

Die Wege im Überblick

WegArtKonditionenWichtig
KfW 263: Sanierung zum EffizienzgebäudeKredit mit TilgungszuschussKredit bis 2.000 € je m² Nettogrundfläche, höchstens 10 Mio. € je Vorhaben, Tilgungszuschuss je nach Effizienzstufe und Klasse 0 bis 15 %, mit Boni bis 40 %Energieeffizienz-Experte erforderlich, Antrag vor Vorhabenbeginn über den Finanzierungspartner
BAFA: Einzelmaßnahmen an NichtwohngebäudenZuschuss15 % der förderfähigen Kosten, höchstens 500 € je m² Nettogrundfläche und Kalenderjahr, Mindestinvestition 300 € bruttoGebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung, Bestandsgebäude ab 5 Jahren, Energieeffizienz-Experte in der Regel erforderlich
KfW 522: Heizungstausch NichtwohngebäudeZuschuss30 % der förderfähigen Kosten, nach beheizter Nettogrundfläche gestaffelt, Effizienz- und Emissionsbonus entfallenHeizungstausch, nicht kombinierbar mit denselben Kosten in einem anderen Programm
Energieberatung für NichtwohngebäudeZuschuss50 % der Nettoberatungskosten, Höchstbeträge von 600 € bis 5.000 € je nach GrößeGuter Einstieg, siehe Energieförderung für Unternehmen

Stand Oktober 2026, nach der BEG-Reform vom 21.07.2026. Verbindlich sind die aktuellen Programmbedingungen von KfW und BAFA.

Was sich mit der Reform vom 21.07.2026 geändert hat

Seit dem 21.07.2026 fällt der Bonus für erneuerbare Energien von 5 % weg, die Tilgungszuschüsse der KfW sinken um 10 Prozentpunkte, und die Förderung der Einzelmaßnahme Beleuchtung ist gestrichen. Beim Heizungstausch (KfW 522) entfallen Effizienz- und Emissionsbonus, die Grundförderung beträgt 30 %. Der Höchstbetrag für Nichtwohngebäude bleibt bei 10 Mio. € je Vorhaben. Planen Sie mit den neuen Sätzen und nicht mit Angaben aus älteren Veröffentlichungen.

Einzelmaßnahmen oder Effizienzgebäude?

Das ist die wichtigste Weichenstellung. Beide Wege schließen sich aus: Wer Einzelmaßnahmen über das BAFA fördern lässt, kann für dasselbe Gebäude erst drei Jahre nach Einreichung des Verwendungsnachweises in die Sanierung zum Effizienzgebäude (KfW 263) wechseln. Die Faustregel:

Beispiel: Produktionshalle mit 2.000 m²

Beispiel (Planungsrechnung): Ein Unternehmen saniert Dach, Dämmung und Lüftung einer Halle mit 2.000 m² Nettogrundfläche für 600.000 €. Über das BAFA wären das indikativ 15 %, also 90.000 € Zuschuss. Die Obergrenze von 500 € je m² (zusammen 1 Mio. € förderfähige Kosten je Kalenderjahr) ist damit nicht erreicht. Bei einer umfassenden Sanierung für 1,5 Mio. € über KfW 263 liegt der Kreditrahmen bei höchstens 4 Mio. € (2.000 € je m²). Bei einem angenommenen Tilgungszuschuss von 10 % wären das 150.000 €. Welcher Satz tatsächlich gilt, hängt von Effizienzstufe und Klasse ab und wird im Zuge der Antragstellung durch den Energieeffizienz-Experten ermittelt.

Förderquote und Kombination

Die öffentliche Förderung darf bei Unternehmen insgesamt höchstens 60 % betragen, Zinsverbilligungen und Bürgschaften zählen dabei nicht mit. Für dieselben Kosten ist nur ein Antrag zulässig, entweder bei der KfW oder beim BAFA. Mit anderen Programmen für dieselbe Maßnahme, etwa der Kommunalrichtlinie oder steuerlichen Abzügen nach § 35a und § 35c EStG, gibt es Ausschlüsse. Die Grundlagen stehen in Fördermittel kombinieren.

Reihenfolge: So vermeiden Sie den teuersten Fehler

Bei der BEG gilt in aller Regel der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags als Vorhabenbeginn. Der Antrag muss deshalb vor der Beauftragung der Handwerker gestellt werden, sonst entfällt die Förderung für diese Maßnahme. Planung und Beratung dürfen in der Regel vorher beginnen. Wie das im Detail funktioniert, erklärt Förderantrag vor Vertragsabschluss.

So gehen Sie vor

  1. Ziel und Gebäude klären: Nichtwohngebäude, Baujahr, Nettogrundfläche, geplante Maßnahmen und Budget.
  2. Energieberatung nutzen: Die geförderte Energieberatung für Nichtwohngebäude zahlt 50 % und liefert die Entscheidungsgrundlage.
  3. Energieeffizienz-Experten einbinden: Für KfW 263 und die meisten BAFA-Maßnahmen Pflicht. Er muss in der Expertenliste für Nichtwohngebäude geführt sein.
  4. Weg wählen: Einzelmaßnahmen oder Effizienzgebäude, bei Bedarf mit der Hausbank die Finanzierung klären.
  5. Antrag stellen, dann beauftragen: Erst nach Antragstellung die Verträge mit den Ausführenden unterschreiben.
  6. Verwendungsnachweis einreichen: Nach Abschluss der Maßnahmen, damit Zuschuss oder Tilgungszuschuss ausgezahlt werden.

Häufige Fragen

Welche Förderung gibt es für die Sanierung einer Gewerbeimmobilie?

Für Nichtwohngebäude vor allem den KfW-Kredit 263 mit Tilgungszuschuss, den BAFA-Zuschuss für Einzelmaßnahmen und für den Heizungstausch die KfW 522. Dazu kommt die geförderte Energieberatung.

Kann ich Einzelmaßnahmen und KfW 263 kombinieren?

Nein. Beide Wege schließen sich für dasselbe Gebäude aus. Ein Wechsel ist erst drei Jahre nach Einreichung des Verwendungsnachweises möglich.

Brauche ich einen Energieeffizienz-Experten?

Für KfW 263 und die BAFA-Maßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnik ja. Beim Heizungstausch und bei reiner Heizungsoptimierung kann alternativ ein Fachunternehmen bestätigen.

Wann muss ich den Antrag stellen?

Vor dem Vorhabenbeginn. Als Beginn gilt in der Regel der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags. Planung und Beratung dürfen vorher beginnen.

Gilt das auch für vermietete Gewerbeobjekte?

Antragsberechtigt sind auch Eigentümer, die Nichtwohngebäude vermieten. Prüfen Sie vor der Planung die Antragsberechtigung und die Zustimmung der Mieter für das konkrete Programm.

Welche Sanierungsförderung passt zu Ihrem Gebäude?

Der Fördermittelcheck zeigt in wenigen Fragen, welche Programme für Ihr Vorhaben in Frage kommen. Danach können Sie optional den Immobilien-Check anschließen, der Förder- und Finanzierungswege für Ihr Objekt einordnet.

Jetzt Förderpotenzial prüfen →

Quellen

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung. Konditionen und Fördervoraussetzungen ändern sich, maßgeblich sind die Programmunterlagen der Förderinstitute und die Entscheidung Ihrer Hausbank. Stand: 27. Oktober 2026.