Niedersachsen

Fördermittel Niedersachsen 2026: GRW und Innovationsprogramme der NBank

FG
FörderGuide-Redaktion
Stand der Quellen: 21. Oktober 2026 · Lesezeit ca. 6 Min.
Niedersächsische Unternehmen können Investitionen in Fördergebieten mit der GRW bezuschussen lassen und Entwicklungsvorhaben über zwei Innovationsprogramme der NBank fördern. Wichtig ist die AGVO-Frist Ende 2026.
Förderbank
NBank
Antrag im Kundenportal
GRW, C-Gebiet
bis 35 %
kleine Unternehmen
Innovation, KMU
bis 100.000 €
bei 35 %, Niedrigschwellige Innovationen
AGVO-Frist
31.12.2026
Bewilligung nach AGVO

Die NBank als Förderbank Niedersachsens

Die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) bewilligt die wichtigsten Landeszuschüsse für Unternehmen. Anträge laufen über das Kundenportal der NBank, in der Regel vor Beginn des Vorhabens. Daneben stehen die Bundesprogramme offen, vor allem die Forschungszulage und der ERP-Förderkredit KMU.

GRW-Förderung: Niedersachsen Invest

Niedersachsen Invest GRW fördert einzelbetriebliche Investitionen und ergänzende CO2-Einsparmaßnahmen in den GRW-Fördergebieten des Landes, mit dem Ziel zukunftsfähiger Geschäftsmodelle, neuer Dauerarbeitsplätze und Klimaschutz. Der Zuschuss ist eine Anteilfinanzierung ohne Rechtsanspruch. Die Höchstsätze:

UnternehmensgrößeC-FördergebietD-Fördergebiet
Kleine Unternehmen35 %20 %
Mittlere Unternehmen25 %10 %
Große Unternehmen15 %nur De-minimis

Höchstsätze für einzelbetriebliche Investitionen laut Förderdatenbank (Richtlinie gültig bis 31.12.2027). Abweichend in Wilhelmshaven: 30 %, 20 % und 10 %. Aufstockung möglich: klein +20, mittel +10 Prozentpunkte. Großunternehmen in D-Gebieten werden nur zusammen mit CO2-reduzierenden Zusatzinvestitionen gefördert.

Der Bewilligungszeitraum beträgt grundsätzlich 36 Monate, die Zweckbindung fünf Jahre. Aufträge unter 1.000 € sind nicht zuwendungsfähig. Wichtig für die Planung: Beihilfen nach der AGVO dürfen laut Richtlinie nur bis 31.12.2026 bewilligt werden, die Richtlinie selbst gilt bis 31.12.2027. Klären Sie bei der NBank, wie nach 2026 verfahren wird. Den allgemeinen Ablauf erklärt GRW-Förderung im Überblick.

Programme im Überblick

ProgrammArtKonditionenHinweis
Niedersachsen Invest GRWZuschussSätze siehe Tabelle oben, höchstens 8,25 Mio. € für einzelbetriebliche Investitionen, Mindestzuschuss 20.000 €NBank-Kundenportal, Antrag vor Vorhabenbeginn, nur GRW-Fördergebiete
CO2-reduzierende Zusatzinvestitionen (GRW)ZuschussZ. B. Umweltschutz inkl. Dekarbonisierung 60 % (klein), 50 % (mittel), 40 % (groß), höchstens 4 Mio. €Ergänzend zur Investitionsförderung in Fördergebieten
Niedersächsisches Innovationsförderprogramm für FuEZuschussLaut Förderdatenbank bis zu 1 Mio. € je Projekt in den Übergangsregionen, Richtlinie vom 22.05.2026Antrag im NBank-Kundenportal vor Projektbeginn, Bearbeitung bis zu 4 Monate. Quote und Höchstbetrag je Region in der Richtlinie prüfen
Niedrigschwellige Innovationen in KMUZuschussBis 35 % der Ausgaben, höchstens 100.000 €, kleine Unternehmen in der Übergangsregion bis 45 %Anwendungsnahe Entwicklung in den RIS3-Stärkefeldern, Richtlinie bis 31.12.2029

Stand Oktober 2026. Quellen: Förderdatenbank des Bundes (Niedersachsen Invest GRW, Innovationsförderprogramm, Niedrigschwellige Innovationen). Verbindlich sind die aktuellen Richtlinien der NBank.

Innovationsförderung: Stand der Programme

Für Forschung und Entwicklung gibt es zwei Zuschussprogramme. Das Niedersächsische Innovationsförderprogramm für Forschung und Entwicklung in Unternehmen hat laut Förderdatenbank eine Richtlinie vom 22.05.2026, große Unternehmen können in den Übergangsregionen erstmals gefördert werden und der Höchstbetrag wurde dort auf bis zu 1 Mio. € je Projekt angehoben. Frühere Quellen nennen noch 500.000 €, die genauen Sätze je Region und Unternehmensgröße prüfen Sie in der aktuellen Richtlinie. Das Programm Niedrigschwellige Innovationen in KMU ist kleiner: bis zu 35 % der Ausgaben, höchstens 100.000 €, wobei Ausgaben für Auftragsforschung sowie für Ausrüstung jeweils höchstens 50 % der Gesamtausgaben ausmachen dürfen. Auch hier gilt eine AGVO-Befristung bis 31.12.2026 mit Anpassungsperiode bis 30.06.2027.

Beispiel: Ein mittleres Unternehmen in einer Übergangsregion entwickelt ein neues Produkt in einem RIS3-Stärkefeld mit Ausgaben von 250.000 €. Bei 35 % im Programm für niedrigschwellige Innovationen wären das 87.500 € Zuschuss, die Obergrenze von 100.000 € greift nicht. Die Entscheidung trifft die NBank.

Kombination mit Bundesförderung

Landeszuschüsse und Forschungszulage lassen sich für getrennte Kostenpositionen verbinden, wenn die Beihilfegrenzen eingehalten sind. Die Regeln stehen in Fördermittel kombinieren, die Quoten der Programme im Vergleich in Förderquote erklärt.

So gehen Sie vor

  1. Standort prüfen: C-Gebiet, D-Gebiet oder Übergangsregion, das bestimmt Fördersatz und Höchstbetrag.
  2. Vorhaben zuordnen: Investition mit Arbeitsplätzen zur GRW, Entwicklung zu den Innovationsprogrammen.
  3. Vor Vorhabenbeginn beantragen: Im NBank-Kundenportal. Ein vorzeitiger Beginn ist nur mit Zulassung möglich.
  4. Bundesprogramme einbeziehen: Forschungszulage und ERP-Förderkredite stehen unabhängig vom Land offen. Das ZIM nimmt seit dem 07.07.2026 keine neuen Anträge an.

Häufige Fragen

Welche Förderbank ist in Niedersachsen zuständig?

Die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank). Anträge laufen über das Kundenportal der NBank.

Wie hoch ist die GRW-Förderung in Niedersachsen?

In C-Fördergebieten bis 35 % (klein), 25 % (mittel) und 15 % (groß), in D-Fördergebieten 20 % und 10 % für KMU. Für große Unternehmen in D-Gebieten gibt es nur De-minimis-Förderung, in Wilhelmshaven gelten abweichende Sätze.

Wie hoch ist die Innovationsförderung?

Das Programm Niedrigschwellige Innovationen in KMU fördert bis zu 35 % der Ausgaben, höchstens 100.000 €. Das Innovationsförderprogramm für FuE nennt laut Förderdatenbank bis zu 1 Mio. € je Projekt in den Übergangsregionen, die Sätze regelt die Richtlinie vom 22.05.2026.

Was bedeutet die Frist 31.12.2026?

Beihilfen nach der AGVO dürfen laut den Richtlinien grundsätzlich nur bis zu diesem Datum bewilligt werden. Für AGVO-Beihilfen gilt eine Anpassungsperiode, wenn die Richtlinie nicht angepasst wird. Klären Sie bei der NBank, wie Anträge für 2027 behandelt werden.

Wann muss ich den Antrag stellen?

Vor Beginn des Vorhabens im NBank-Kundenportal. Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn kann zugelassen werden.

Welche Förderung passt zu Ihrem Vorhaben in Niedersachsen?

Der Fördermittelcheck berücksichtigt Ihren Standort und zeigt in wenigen Fragen, welche Programme in Frage kommen.

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Quellen

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung. Konditionen und Fördervoraussetzungen ändern sich, maßgeblich sind die Programmunterlagen der Förderinstitute und die Entscheidung Ihrer Hausbank. Stand: 21. Oktober 2026.