Die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) bewilligt die wichtigsten Landeszuschüsse für Unternehmen. Anträge laufen über das Kundenportal der NBank, in der Regel vor Beginn des Vorhabens. Daneben stehen die Bundesprogramme offen, vor allem die Forschungszulage und der ERP-Förderkredit KMU.
Niedersachsen Invest GRW fördert einzelbetriebliche Investitionen und ergänzende CO2-Einsparmaßnahmen in den GRW-Fördergebieten des Landes, mit dem Ziel zukunftsfähiger Geschäftsmodelle, neuer Dauerarbeitsplätze und Klimaschutz. Der Zuschuss ist eine Anteilfinanzierung ohne Rechtsanspruch. Die Höchstsätze:
| Unternehmensgröße | C-Fördergebiet | D-Fördergebiet |
|---|---|---|
| Kleine Unternehmen | 35 % | 20 % |
| Mittlere Unternehmen | 25 % | 10 % |
| Große Unternehmen | 15 % | nur De-minimis |
Höchstsätze für einzelbetriebliche Investitionen laut Förderdatenbank (Richtlinie gültig bis 31.12.2027). Abweichend in Wilhelmshaven: 30 %, 20 % und 10 %. Aufstockung möglich: klein +20, mittel +10 Prozentpunkte. Großunternehmen in D-Gebieten werden nur zusammen mit CO2-reduzierenden Zusatzinvestitionen gefördert.
Der Bewilligungszeitraum beträgt grundsätzlich 36 Monate, die Zweckbindung fünf Jahre. Aufträge unter 1.000 € sind nicht zuwendungsfähig. Wichtig für die Planung: Beihilfen nach der AGVO dürfen laut Richtlinie nur bis 31.12.2026 bewilligt werden, die Richtlinie selbst gilt bis 31.12.2027. Klären Sie bei der NBank, wie nach 2026 verfahren wird. Den allgemeinen Ablauf erklärt GRW-Förderung im Überblick.
| Programm | Art | Konditionen | Hinweis |
|---|---|---|---|
| Niedersachsen Invest GRW | Zuschuss | Sätze siehe Tabelle oben, höchstens 8,25 Mio. € für einzelbetriebliche Investitionen, Mindestzuschuss 20.000 € | NBank-Kundenportal, Antrag vor Vorhabenbeginn, nur GRW-Fördergebiete |
| CO2-reduzierende Zusatzinvestitionen (GRW) | Zuschuss | Z. B. Umweltschutz inkl. Dekarbonisierung 60 % (klein), 50 % (mittel), 40 % (groß), höchstens 4 Mio. € | Ergänzend zur Investitionsförderung in Fördergebieten |
| Niedersächsisches Innovationsförderprogramm für FuE | Zuschuss | Laut Förderdatenbank bis zu 1 Mio. € je Projekt in den Übergangsregionen, Richtlinie vom 22.05.2026 | Antrag im NBank-Kundenportal vor Projektbeginn, Bearbeitung bis zu 4 Monate. Quote und Höchstbetrag je Region in der Richtlinie prüfen |
| Niedrigschwellige Innovationen in KMU | Zuschuss | Bis 35 % der Ausgaben, höchstens 100.000 €, kleine Unternehmen in der Übergangsregion bis 45 % | Anwendungsnahe Entwicklung in den RIS3-Stärkefeldern, Richtlinie bis 31.12.2029 |
Stand Oktober 2026. Quellen: Förderdatenbank des Bundes (Niedersachsen Invest GRW, Innovationsförderprogramm, Niedrigschwellige Innovationen). Verbindlich sind die aktuellen Richtlinien der NBank.
Für Forschung und Entwicklung gibt es zwei Zuschussprogramme. Das Niedersächsische Innovationsförderprogramm für Forschung und Entwicklung in Unternehmen hat laut Förderdatenbank eine Richtlinie vom 22.05.2026, große Unternehmen können in den Übergangsregionen erstmals gefördert werden und der Höchstbetrag wurde dort auf bis zu 1 Mio. € je Projekt angehoben. Frühere Quellen nennen noch 500.000 €, die genauen Sätze je Region und Unternehmensgröße prüfen Sie in der aktuellen Richtlinie. Das Programm Niedrigschwellige Innovationen in KMU ist kleiner: bis zu 35 % der Ausgaben, höchstens 100.000 €, wobei Ausgaben für Auftragsforschung sowie für Ausrüstung jeweils höchstens 50 % der Gesamtausgaben ausmachen dürfen. Auch hier gilt eine AGVO-Befristung bis 31.12.2026 mit Anpassungsperiode bis 30.06.2027.
Landeszuschüsse und Forschungszulage lassen sich für getrennte Kostenpositionen verbinden, wenn die Beihilfegrenzen eingehalten sind. Die Regeln stehen in Fördermittel kombinieren, die Quoten der Programme im Vergleich in Förderquote erklärt.
Die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank). Anträge laufen über das Kundenportal der NBank.
In C-Fördergebieten bis 35 % (klein), 25 % (mittel) und 15 % (groß), in D-Fördergebieten 20 % und 10 % für KMU. Für große Unternehmen in D-Gebieten gibt es nur De-minimis-Förderung, in Wilhelmshaven gelten abweichende Sätze.
Das Programm Niedrigschwellige Innovationen in KMU fördert bis zu 35 % der Ausgaben, höchstens 100.000 €. Das Innovationsförderprogramm für FuE nennt laut Förderdatenbank bis zu 1 Mio. € je Projekt in den Übergangsregionen, die Sätze regelt die Richtlinie vom 22.05.2026.
Beihilfen nach der AGVO dürfen laut den Richtlinien grundsätzlich nur bis zu diesem Datum bewilligt werden. Für AGVO-Beihilfen gilt eine Anpassungsperiode, wenn die Richtlinie nicht angepasst wird. Klären Sie bei der NBank, wie Anträge für 2027 behandelt werden.
Vor Beginn des Vorhabens im NBank-Kundenportal. Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn kann zugelassen werden.
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Jetzt Förderpotenzial prüfen →Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung. Konditionen und Fördervoraussetzungen ändern sich, maßgeblich sind die Programmunterlagen der Förderinstitute und die Entscheidung Ihrer Hausbank. Stand: 21. Oktober 2026.