Die Förderquote (auch Fördersatz oder Förderintensität) gibt an, welcher Anteil der förderfähigen Kosten als Zuschuss oder Zulage erstattet wird. Bei einem Investitionszuschuss von 20 % auf 400.000 € zuwendungsfähige Ausgaben sind das 80.000 €. Wichtig sind zwei Dinge: die Bezugsgröße und die Art der Förderung. Nicht jede Förderung hat eine Quote, und nicht jede Quote ist eine Auszahlung.
| Programm | Art der Förderung | Quote bzw. Höchstsatz | Bezugsgröße |
|---|---|---|---|
| Forschungszulage | Steuerliche Zulage, ausgezahlt vom Finanzamt | 25 %, KMU auf Antrag 35 % | Bemessungsgrundlage bis 12 Mio. € je Wirtschaftsjahr (ab 2026), plus 20 % Gemeinkostenpauschale bei Vorhaben ab 2026 |
| GRW, C-Gebiete | Investitionszuschuss | kleine Unternehmen 30 bis 35 %, mittlere 20 bis 25 %, große 10 bis 15 % | zuwendungsfähige Investitionsausgaben |
| GRW, D-Gebiete | Investitionszuschuss | kleine Unternehmen 20 %, mittlere 10 %, große nur De-minimis | zuwendungsfähige Investitionsausgaben |
| ZIM (derzeit Antragsstopp) | Zuschuss für F&E-Projekte | 25 bis 45 %, höchstens 310.500 € je Einzelprojekt | förderfähige Kosten bis 690.000 € |
| ERP-Förderkredit KMU 365/366 | Zinsgünstiger Kredit | bis 100 % der förderfähigen Kosten finanzierbar | Kreditbetrag, bis 25 Mio. € je Vorhaben |
| LfA Innovations- und Digitalisierungskredit | Kredit mit Zuschusskomponente | Tilgungszuschuss 1,0 bis 2,0 %, ERP-Zuschuss 3,0 oder 5,0 % je Variante | Kreditbetrag |
Stand Oktober 2026. Quellen: Förderdatenbank des Bundes (GRW), KfW-Merkblatt 365, LfA-Konditionen (09.10.2026), IHK und Pandotax (Forschungszulage), ZIM (BMWE).
| Beispiel | Basis | Quote | Ergebnis |
|---|---|---|---|
| Forschungszulage, KMU, Vorhaben ab 2026 | 400.000 € Personalkosten plus 20 % Gemeinkosten = 480.000 € | 35 % | 168.000 € |
| GRW, kleines Unternehmen, C-Gebiet | 400.000 € zuwendungsfähige Investition | bis 35 % | bis 140.000 € |
| GRW, mittleres Unternehmen, D-Gebiet | 400.000 € zuwendungsfähige Investition | bis 10 % | bis 40.000 € |
| ERP-Förderkredit KMU | 400.000 € Investition | bis 100 % finanzierbar | 400.000 € Kredit, kein Zuschuss |
Illustrative Rechnung mit Höchstsätzen. Die tatsächliche Quote legt die zuständige Stelle im Einzelfall fest.
Bei der Forschungszulage ergibt sich bei einem KMU rechnerisch ein effektiver Satz von 42 % auf die Personalkosten (35 % auf 120 % der Personalkosten). Das gilt nur, wenn das Vorhaben nach dem 31. Dezember 2025 begonnen wurde und sich die förderfähigen Aufwendungen auf Personalkosten beschränken. Eigene Berechnungen erlaubt der Forschungszulage-Rechner.
Der Anteil der förderfähigen Kosten, der als Zuschuss oder Zulage erstattet wird. Bei 20 % auf 400.000 € förderfähige Kosten sind das 80.000 €.
25 % der Bemessungsgrundlage, für KMU auf Antrag 35 %. Die Bemessungsgrundlage ist ab 2026 auf 12 Mio. € je Wirtschaftsjahr begrenzt. Bei Vorhaben, die nach dem 31. Dezember 2025 beginnen, kommt eine Gemeinkostenpauschale von 20 % hinzu.
Je nach Gebiet und Unternehmensgröße höchstens 10 bis 35 %: in C-Gebieten bis 35 % (kleine), 25 % (mittlere) und 15 % (große Unternehmen) bzw. 30, 20 und 10 % in weniger benachteiligten C-Gebieten. In D-Gebieten 20 % (kleine) und 10 % (mittlere Unternehmen).
Bei Zuschüssen und Zulagen in der Regel nicht. Der ERP-Förderkredit KMU kann bis zu 100 % der förderfähigen Kosten finanzieren, bleibt aber ein Kredit, der zurückgezahlt wird.
Nein, dieselben Kosten dürfen nicht doppelt gefördert werden. Verschiedene Kostenpositionen eines Vorhabens lassen sich dagegen oft mit unterschiedlichen Programmen fördern.
Der Check zeigt, welche Programme zu Ihrem Vorhaben passen und welche Förderquoten dafür gelten können.
Jetzt Förderpotenzial prüfen →Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung. Konditionen und Fördervoraussetzungen ändern sich, maßgeblich sind die Programmunterlagen der Förderinstitute und die Entscheidung Ihrer Hausbank. Stand: 21. Oktober 2026.