Zulieferer, die von Verbrenner- auf Elektrokomponenten, Wasserstoff, Assistenzsysteme oder neue Fertigungsverfahren umstellen, haben zwei getrennte Förderfelder: die Entwicklung neuer Produkte und die Investition in die eigene Fertigung. Die Trennung ist wichtig, weil dafür unterschiedliche Programme gelten und dieselben Kosten nicht doppelt gefördert werden dürfen, siehe Fördermittel kombinieren.
| Programm | Art | Konditionen | Hinweis |
|---|---|---|---|
| Forschungszulage | Steuerliche Zulage | 25 %, KMU für Aktivitäten nach dem 27.03.2024 auf Antrag 35 % der förderfähigen Kosten, Bemessungsgrundlage bis 12 Mio. € je Wirtschaftsjahr | Auszahlung nach Steuerfestsetzung, siehe Forschungszulage 2026 |
| ERP-Förderkredit Digitalisierung (KfW) | Darlehen mit ERP-Zuschuss | Stufe 1 bis 7,5 Mio. €, Stufen 2 und 3 bis 25 Mio. € je Vorhaben, ERP-Zuschuss 3 % bzw. 5 % | Automatisierung, vernetzte Fertigung, siehe ERP-Förderkredit Digitalisierung |
| GRW-Investitionszuschuss | Zuschuss | Quote je Fördergebiet und Unternehmensgröße | Nur in Fördergebieten und für zugelassene Branchen, siehe GRW |
| EEW, Module 3 und 4 | Zuschuss oder Kredit mit Tilgungszuschuss | Mess-, Steuer- und Regeltechnik 25 bis 45 %, Prozessoptimierung Basis 10 bis 15 % | Für die eigene Fertigung, siehe Energieförderung |
| ERP-Förderkredit KMU (KfW) | Darlehen | Investitionen und Betriebsmittel | ERP-Förderkredit KMU |
Stand Oktober 2026. Quellen: FZulG, Förderdatenbank des Bundes, KfW, IHK Halle-Dessau. Verbindlich sind die aktuellen Richtlinien der Förderstellen.
Förderfähig sind Personalkosten, Auftragsforschung und Abschreibungen für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben mit technischer Unsicherheit. Dazu zählen die Entwicklung neuer Fahrzeugkomponenten, Batteriemanagement-Software oder Software für Assistenzsysteme, wenn die Lösung neu entwickelt und nicht nur parametriert wird. Bei Auftragsforschung, etwa an einer Hochschule, sind 70 % des Entgelts ansetzbar (für Aufträge nach dem 27.03.2024). Für Vorhaben ab 2026 gibt es eine Gemeinkostenpauschale von 20 %. Ob ein Vorhaben qualifiziert, bestätigt die BSFZ mit einer Bescheinigung.
Wer Fertigungslinien automatisiert, IoT-Systeme einbindet oder eine Fertigungssteuerung einführt, kann den ERP-Förderkredit Digitalisierung nutzen, in drei Stufen bis 25 Mio. € je Vorhaben. Für den Standort kommt die GRW in Frage, wenn er in einem Fördergebiet liegt und die Branche zugelassen ist. Die Quote hängt von Fördergebiet und Unternehmensgröße ab. Energieeffizienz in der Fertigung fördert die EEW, siehe Energieförderung für Unternehmen.
Das ZIM nimmt seit dem 07.07.2026 keine neuen Anträge an, eine Wiederaufnahme ist angestrebt, aber nicht zugesagt. Bereits gestellte Anträge werden weiter bearbeitet. Planen Sie Entwicklungsprojekte daher nicht mit dem ZIM als einzigem Baustein.
Die Länder bieten eigene Programme, etwa Innovationszuschüsse und Förderkredite. Die Übersichten stehen unter Bayern, Baden-Württemberg, NRW und Niedersachsen.
Für Entwicklung die Forschungszulage, für Fertigungsinvestitionen den ERP-Förderkredit Digitalisierung, die GRW in Fördergebieten und die EEW für Energieeffizienz. Dazu kommen Landesprogramme.
Bei der Forschungszulage ja, wenn die Software neu entwickelt wird und technische Unsicherheit besteht. Die bloße Anpassung oder Parametrierung vorhandener Lösungen zählt nicht.
Möglich, wenn der Standort in einem GRW-Fördergebiet liegt und die Branche zugelassen ist. Die Quote hängt von Fördergebiet und Unternehmensgröße ab. Die Bewilligungsstelle des Landes entscheidet im Einzelfall.
Nein, das ZIM nimmt seit dem 07.07.2026 keine neuen Anträge an. Eine Wiederaufnahme ist angestrebt, aber nicht zugesagt.
Ja, wenn die Kosten sauber getrennt sind. Kosten, die bereits anderweitig gefördert werden, zählen nicht zur Bemessungsgrundlage der Zulage (§ 7 FZulG).
Der Fördermittelcheck berücksichtigt Ihren Standort und zeigt in wenigen Fragen, welche Programme in Frage kommen.
Jetzt Förderpotenzial prüfen →Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung. Konditionen und Fördervoraussetzungen ändern sich, maßgeblich sind die Programmunterlagen der Förderinstitute und die Entscheidung Ihrer Hausbank. Stand: 21. Oktober 2026.