Energie und Cleantech

Fördermittel für Energie und Cleantech 2026: Entwicklung und Betrieb getrennt planen

FG
FörderGuide-Redaktion
Stand der Quellen: 21. Oktober 2026 · Lesezeit ca. 6 Min.
Energie- und Cleantech-Unternehmen haben zwei Förderfelder: die eigene Technologie und den eigenen Betrieb. Hier stehen die Programme mit Konditionen und Fristen.
Forschungszulage KMU
bis 35 %
ab 28.03.2024
EEW Prozesswärme
40 bis 60 %
erneuerbare Energien
Energieberatung
50 %
bis 31.12.2026 befristet
EIC Accelerator
bis 2,5 Mio. €
TRL 6 bis 8

Zwei Felder: eigene Technologie und eigener Betrieb

Energie- und Cleantech-Unternehmen haben es mit zwei getrennten Förderfeldern zu tun. Die Entwicklung neuer Produkte und Verfahren wird über Forschungsförderung unterstützt, die Investition in die eigene Betriebsstätte über Energieeffizienzprogramme. Die Trennung entscheidet, welches Programm passt und wie die Kosten zu verteilen sind, siehe Fördermittel kombinieren.

Die wichtigsten Programme im Überblick

ProgrammArtKonditionenHinweis
ForschungszulageSteuerliche Zulage25 %, KMU für Aktivitäten nach dem 27.03.2024 auf Antrag 35 %Für die Entwicklung eigener Technologien, siehe Forschungszulage 2026
EIC AcceleratorZuschuss und Eigenkapital der EUZuschuss bis 2,5 Mio. € (TRL 6 bis 8), Eigenkapital bis 10 Mio. €Kurzantrag jederzeit, Vollantrag bis 04.11.2026, siehe Life Sciences
EEW, Module 2 bis 4Zuschuss oder Kredit mit TilgungszuschussProzesswärme aus erneuerbaren Energien 40 bis 60 %, Mess- und Regeltechnik 25 bis 45 %, Optimierung 10 bis 15 %Für Investitionen im eigenen Betrieb, bis 31.12.2028 befristet
Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und SystemeZuschuss50 % der Nettoberatungskosten, Höchstbeträge von 600 € bis 5.000 €Richtlinie bis 31.12.2026 befristet, siehe BAFA-Förderung
ERP-Förderkredit KMU (KfW)DarlehenInvestitionen und BetriebsmittelERP-Förderkredit KMU

Stand Oktober 2026. Quellen: FZulG, FFG (EIC Accelerator Open 2026), IHK Halle-Dessau (EEW, Energieberatung). Verbindlich sind die aktuellen Richtlinien der Förderstellen.

Eigene Technologie: Forschungszulage und EU

Wer Speichersysteme, Wärmepumpen, Elektrolyseure, Energiemanagement-Software oder neue Recyclingverfahren entwickelt, kann Personalkosten und Auftragsforschung über die Forschungszulage geltend machen, wenn die Entwicklung neu ist und technische Unsicherheit besteht. Bei Auftragsforschung sind 70 % des Entgelts ansetzbar (Aufträge nach dem 27.03.2024), für Vorhaben ab 2026 gibt es eine Gemeinkostenpauschale von 20 %. Für Technologien mit Prototyp kommt der EIC Accelerator in Frage, siehe Life Sciences.

Beispiel: Ein Unternehmen entwickelt mit 6 Ingenieuren ein neues Speichersystem, förderfähige Personalkosten 420.000 € im Jahr (6 mal 70.000 €). Bei 35 % für ein KMU wären das indikativ 147.000 €, zuzüglich Gemeinkostenpauschale für Vorhaben ab 2026. Voraussetzung ist die BSFZ-Bescheinigung.

Eigener Betrieb: EEW und Beratung

Die Bundesförderung Energie- und Ressourceneffizienz (EEW) bezuschusst Investitionen in Querschnittstechnologien, Prozesswärme aus erneuerbaren Energien, Mess-, Steuer- und Regeltechnik sowie die Optimierung von Anlagen und Prozessen. Wahlweise gibt es einen BAFA-Zuschuss oder einen KfW-Kredit mit Tilgungszuschuss. Die Module, Sätze und Höchstbeträge stehen in Energieförderung für Unternehmen. Als Einstieg dient die geförderte Energieberatung (50 %), siehe BAFA-Förderung für Unternehmen. Beide Programme sind zeitlich befristet, die Beratung bis 31.12.2026.

ZIM

Das ZIM nimmt seit dem 07.07.2026 keine neuen Anträge an, eine Wiederaufnahme ist angestrebt, aber nicht zugesagt. Bereits gestellte Anträge werden weiter bearbeitet. Für Cleantech-Projekte, die mit dem ZIM geplant waren, sind die Forschungszulage und Landesprogramme die Alternative, siehe die Länderübersichten unter Bayern und NRW.

So gehen Sie vor

  1. Feld bestimmen: Entwicklung eigener Produkte oder Investition in den eigenen Betrieb, danach richtet sich das Programm.
  2. Vor Beginn beantragen: Bei EEW und Energieberatung darf erst nach Antrag bzw. Zusage begonnen werden.
  3. Kosten trennen: Dieselben Kosten dürfen nicht doppelt gefördert werden.
  4. Bundesprogramme einbeziehen: Forschungszulage und ERP-Förderkredite stehen unabhängig vom Land offen. Das ZIM nimmt seit dem 07.07.2026 keine neuen Anträge an.

Häufige Fragen

Welche Förderung gibt es für Cleantech-Unternehmen?

Für die Entwicklung eigener Technologien die Forschungszulage und der EIC Accelerator, für Investitionen im eigenen Betrieb die EEW und die geförderte Energieberatung. Dazu kommen Landesprogramme.

Was ist über die Forschungszulage förderfähig?

Entwicklung neuer Energietechnologien, Speichersysteme und Steuerungssoftware mit technischer Unsicherheit. Routinebetrieb, Wartung und reine Markteinführung zählen nicht.

Fördert das BAFA Cleantech-Produkte?

Nein, die EEW fördert Energieeffizienzmaßnahmen im eigenen Betrieb, nicht die Entwicklung von Produkten. Für Produktentwicklung sind die Forschungszulage und EU-Programme die Option.

Ist das ZIM für Cleantech noch offen?

Nein, das ZIM nimmt seit dem 07.07.2026 keine neuen Anträge an. Eine Wiederaufnahme ist angestrebt, aber nicht zugesagt.

Kann ich EEW und Forschungszulage kombinieren?

Ja, wenn die Kosten sauber getrennt sind: Entwicklung eigener Produkte über die Forschungszulage, Investitionen im Betrieb über die EEW.

Welche Förderung passt zu Ihrem Vorhaben?

Der Fördermittelcheck berücksichtigt Ihren Standort und zeigt in wenigen Fragen, welche Programme in Frage kommen.

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Quellen

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung. Konditionen und Fördervoraussetzungen ändern sich, maßgeblich sind die Programmunterlagen der Förderinstitute und die Entscheidung Ihrer Hausbank. Stand: 21. Oktober 2026.