Energie- und Cleantech-Unternehmen haben es mit zwei getrennten Förderfeldern zu tun. Die Entwicklung neuer Produkte und Verfahren wird über Forschungsförderung unterstützt, die Investition in die eigene Betriebsstätte über Energieeffizienzprogramme. Die Trennung entscheidet, welches Programm passt und wie die Kosten zu verteilen sind, siehe Fördermittel kombinieren.
| Programm | Art | Konditionen | Hinweis |
|---|---|---|---|
| Forschungszulage | Steuerliche Zulage | 25 %, KMU für Aktivitäten nach dem 27.03.2024 auf Antrag 35 % | Für die Entwicklung eigener Technologien, siehe Forschungszulage 2026 |
| EIC Accelerator | Zuschuss und Eigenkapital der EU | Zuschuss bis 2,5 Mio. € (TRL 6 bis 8), Eigenkapital bis 10 Mio. € | Kurzantrag jederzeit, Vollantrag bis 04.11.2026, siehe Life Sciences |
| EEW, Module 2 bis 4 | Zuschuss oder Kredit mit Tilgungszuschuss | Prozesswärme aus erneuerbaren Energien 40 bis 60 %, Mess- und Regeltechnik 25 bis 45 %, Optimierung 10 bis 15 % | Für Investitionen im eigenen Betrieb, bis 31.12.2028 befristet |
| Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme | Zuschuss | 50 % der Nettoberatungskosten, Höchstbeträge von 600 € bis 5.000 € | Richtlinie bis 31.12.2026 befristet, siehe BAFA-Förderung |
| ERP-Förderkredit KMU (KfW) | Darlehen | Investitionen und Betriebsmittel | ERP-Förderkredit KMU |
Stand Oktober 2026. Quellen: FZulG, FFG (EIC Accelerator Open 2026), IHK Halle-Dessau (EEW, Energieberatung). Verbindlich sind die aktuellen Richtlinien der Förderstellen.
Wer Speichersysteme, Wärmepumpen, Elektrolyseure, Energiemanagement-Software oder neue Recyclingverfahren entwickelt, kann Personalkosten und Auftragsforschung über die Forschungszulage geltend machen, wenn die Entwicklung neu ist und technische Unsicherheit besteht. Bei Auftragsforschung sind 70 % des Entgelts ansetzbar (Aufträge nach dem 27.03.2024), für Vorhaben ab 2026 gibt es eine Gemeinkostenpauschale von 20 %. Für Technologien mit Prototyp kommt der EIC Accelerator in Frage, siehe Life Sciences.
Die Bundesförderung Energie- und Ressourceneffizienz (EEW) bezuschusst Investitionen in Querschnittstechnologien, Prozesswärme aus erneuerbaren Energien, Mess-, Steuer- und Regeltechnik sowie die Optimierung von Anlagen und Prozessen. Wahlweise gibt es einen BAFA-Zuschuss oder einen KfW-Kredit mit Tilgungszuschuss. Die Module, Sätze und Höchstbeträge stehen in Energieförderung für Unternehmen. Als Einstieg dient die geförderte Energieberatung (50 %), siehe BAFA-Förderung für Unternehmen. Beide Programme sind zeitlich befristet, die Beratung bis 31.12.2026.
Das ZIM nimmt seit dem 07.07.2026 keine neuen Anträge an, eine Wiederaufnahme ist angestrebt, aber nicht zugesagt. Bereits gestellte Anträge werden weiter bearbeitet. Für Cleantech-Projekte, die mit dem ZIM geplant waren, sind die Forschungszulage und Landesprogramme die Alternative, siehe die Länderübersichten unter Bayern und NRW.
Für die Entwicklung eigener Technologien die Forschungszulage und der EIC Accelerator, für Investitionen im eigenen Betrieb die EEW und die geförderte Energieberatung. Dazu kommen Landesprogramme.
Entwicklung neuer Energietechnologien, Speichersysteme und Steuerungssoftware mit technischer Unsicherheit. Routinebetrieb, Wartung und reine Markteinführung zählen nicht.
Nein, die EEW fördert Energieeffizienzmaßnahmen im eigenen Betrieb, nicht die Entwicklung von Produkten. Für Produktentwicklung sind die Forschungszulage und EU-Programme die Option.
Nein, das ZIM nimmt seit dem 07.07.2026 keine neuen Anträge an. Eine Wiederaufnahme ist angestrebt, aber nicht zugesagt.
Ja, wenn die Kosten sauber getrennt sind: Entwicklung eigener Produkte über die Forschungszulage, Investitionen im Betrieb über die EEW.
Der Fördermittelcheck berücksichtigt Ihren Standort und zeigt in wenigen Fragen, welche Programme in Frage kommen.
Jetzt Förderpotenzial prüfen →Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung. Konditionen und Fördervoraussetzungen ändern sich, maßgeblich sind die Programmunterlagen der Förderinstitute und die Entscheidung Ihrer Hausbank. Stand: 21. Oktober 2026.