Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bewilligt für Unternehmen vor allem Zuschüsse für Beratung und für Energieeffizienz. Im Gegensatz zu Förderkrediten laufen die Anträge direkt online über das Portal des BAFA bzw. bei der Beratungsförderung über eine Leitstelle. Wichtig ist bei allen Programmen derselbe Grundsatz: Der Antrag muss vor dem Beginn der Beratung oder der Maßnahme gestellt sein.
| Programm | Art | Konditionen | Hinweis |
|---|---|---|---|
| Förderung unternehmerischen Know-hows (Beratung für KMU) | Zuschuss | Bis zu 80 % der förderfähigen Beratungskosten je nach Region, förderfähige Kosten laut IHK höchstens 3.500 €, in den neuen Ländern also bis 2.800 € Zuschuss | Antrag vor Beratungsbeginn über eine Leitstelle im BAFA-Portal, höchstens 2 Anträge pro Jahr und 5 insgesamt bis 31.12.2026 |
| Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme | Zuschuss | 50 % der förderfähigen Nettoberatungskosten, Höchstbeträge von 600 € bis 5.000 € je Beratungsart | KMU, die nach § 8 EDL-G nicht zum Energieaudit verpflichtet sind. Richtlinie bis 31.12.2026 befristet |
| Bundesförderung Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) | Zuschuss oder KfW-Kredit mit Tilgungszuschuss | Sechs Module, Sätze je nach Modul 10 % bis 60 %, siehe Energieförderung für Unternehmen | Antrag vor Maßnahmenbeginn, vorerst befristet bis 31.12.2028 |
Stand Oktober 2026. Quellen: Förderdatenbank des Bundes, IHK (Förderprogramm des Monats April 2026), BAFA. Fördersätze, Fristen und Höchstbeträge können sich ändern, verbindlich sind die aktuellen Richtlinien des BAFA.
Die Förderung unternehmerischen Know-hows bezuschusst externe Beratung zu Fragen der Unternehmensführung, etwa Fachkräftesicherung, Kosteneinsparung, Liquidität, Investitionsplanung, IT-Systeme und Nachhaltigkeit. Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen, KMU der gewerblichen Wirtschaft und Freie Berufe in Deutschland. Der Zuschuss beträgt bis zu 80 % der förderfähigen Kosten, je nach Region. Pro Unternehmen sind bis zum 31.12.2026 höchstens fünf Anträge möglich, davon höchstens zwei pro Jahr, außerdem sind die De-minimis-Grenzen zu beachten. Eine Frist Ende 2026 bedeutet: Wer noch Beratung plant, sollte den Antrag jetzt vorbereiten. Wie es danach weitergeht, ist in den Quellen nicht geregelt.
Die Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme fördert 50 % der Nettoberatungskosten. Die Höchstbeträge hängen von der Beratungsart ab: 600 € oder 3.000 € bei einer Energieberatung nach DIN EN 16247 (je nach Energiekosten), 4.000 € bei einer Beratung nach DIN V 18599 und 3.500 € oder 5.000 € bei einer Contracting-Orientierungsberatung. Die Beratung muss spätestens zwölf Monate nach Zugang des Bescheids abgeschlossen sein. Die Richtlinie ist bis 31.12.2026 befristet. Früher oft genannte Sätze von bis zu 80 % für Energieaudits im Mittelstand gelten für diese Beratung nicht mehr.
Die Bundesförderung Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) unterstützt Investitionen in effiziente Anlagen, Prozesswärme aus erneuerbaren Energien, Messtechnik, Prozessoptimierung und Transformationspläne. Wahlweise gibt es einen BAFA-Zuschuss oder einen KfW-Kredit mit Tilgungszuschuss. Die Module und Sätze erklärt der Artikel Energieförderung für Unternehmen.
BAFA-Zuschüsse lassen sich mit Förderkrediten und steuerlichen Hebeln verbinden, solange dieselben Kosten nicht doppelt gefördert werden und die Beihilfegrenzen eingehalten sind. Die Regeln stehen in Fördermittel kombinieren, steuerliche Hebel in Steuerliche Investitionsförderung 2026.
Vor allem externe Unternehmensberatung für KMU, Energieberatung und Investitionen in Energie- und Ressourceneffizienz (EEW). Anträge werden online und vor Beginn der Beratung oder Maßnahme gestellt.
Bis zu 80 % der förderfähigen Beratungskosten, je nach Region. Förderfähig sind laut IHK höchstens 3.500 € Beratungskosten, in den neuen Ländern ergibt das bis zu 2.800 € Zuschuss. Pro Unternehmen sind bis 31.12.2026 höchstens fünf Anträge und zwei pro Jahr möglich.
50 % der förderfähigen Nettoberatungskosten, höchstens 600 € bis 5.000 € je nach Beratungsart. Die Richtlinie ist bis 31.12.2026 befristet.
Ja, wenn dieselben Kosten nicht doppelt gefördert werden und die Beihilfegrenzen eingehalten sind. De-minimis-Grenzen sind bei der Beratungsförderung zu beachten.
Vor Beginn der Beratung oder Maßnahme. Eine Beratung, die vorher beauftragt wurde, kann die Förderung kosten.
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