Die Forschungszulage läuft über kein klassisches Antragsportal, sondern über zwei getrennte Stellen: die BSFZ für die fachliche Prüfung, das Finanzamt für die Auszahlung. Wer die Reihenfolge kennt, spart Zeit.
Anders als bei ZIM oder GRW gibt es bei der Forschungszulage keine zentrale Förderbehörde, die über den gesamten Antrag entscheidet. Stattdessen sind zwei Institutionen beteiligt, mit klar getrennten Aufgaben: die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) prüft fachlich, ob ein Projekt förderfähige Forschung und Entwicklung ist. Das Finanzamt prüft anschließend die Höhe und zahlt aus.
Vor dem eigentlichen Antrag: die F&E-Tätigkeit sauber beschreiben, Zielsetzung, Neuheitsgrad, technisches Risiko. Parallel die zurechenbaren Personalkosten je Projekt erfassen, inklusive Stundenaufzeichnung bei anteiliger Tätigkeit.
Der Antrag auf Bescheinigung wird online bei der BSFZ gestellt. Geprüft wird ausschließlich die fachliche Einordnung als Forschung und Entwicklung im Sinne des FZulG, keine Beträge. Am Ende steht eine Bescheinigung, die als Grundlage für den nächsten Schritt dient.
Mit der BSFZ-Bescheinigung wird die Forschungszulage im Rahmen der Steuererklärung beim zuständigen Finanzamt geltend gemacht. Das Finanzamt prüft die Höhe der angesetzten Kosten und setzt die Zulage fest, unabhängig vom steuerlichen Ergebnis des Unternehmens.
Die festgesetzte Forschungszulage wird auf das Steuerkonto angerechnet oder ausgezahlt, je nach individueller steuerlicher Situation.
Die Bearbeitungsdauer bei der BSFZ hängt vom Antragsaufkommen ab und schwankt spürbar, mehrere Monate sind in der Praxis üblich. Danach folgt die Bearbeitung beim Finanzamt im Rahmen der regulären Steuerveranlagung. Wer früh im Jahr beginnt und die Unterlagen vollständig einreicht, verkürzt die Wartezeit in der Regel deutlich.
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Jetzt Potenzial prüfen →Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Fördervoraussetzungen können sich ändern. Stand: August 2026.