Forschungszulage

Forschungszulage: KMU vs. Großunternehmen im Vergleich

FG
FörderGuide-Redaktion
Fachlich geprüft: 20. August 2026 · Lesezeit ca. 4 Min.

10 Prozentpunkte Unterschied, nur wegen einer einzigen Einordnung. Der KMU-Status entscheidet über die Höhe der Forschungszulage, und wird häufiger falsch eingeschätzt, als man denkt.

Die Fördersätze im Vergleich

KMU-Fördersatz
35 %
der förderfähigen F&E-Personalkosten
Großunternehmen
25 %
der förderfähigen F&E-Personalkosten
Differenz
10 Pp.
bei gleicher Kostenbasis

Was zählt als KMU?

Maßgeblich ist die EU-KMU-Definition. Als KMU gilt, wer weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigt und entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder eine Bilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro aufweist. Beide Umsatzgrenzen müssen nicht gleichzeitig erfüllt sein, eine davon reicht.

Warum sich Unternehmen beim KMU-Status oft verschätzen

Die Grenzwerte gelten nicht isoliert für das einzelne Unternehmen, sondern beziehen verbundene Unternehmen und Beteiligungen mit ein. Eine Konzernmutter, eine Beteiligung über 25 % oder Schwestergesellschaften können dazu führen, dass ein für sich genommen kleines Unternehmen rechnerisch die KMU-Schwellen überschreitet. Gerade bei Unternehmen mit Private-Equity-Beteiligung oder innerhalb einer Unternehmensgruppe lohnt sich eine genaue Prüfung, bevor man den Status als selbstverständlich annimmt.

Rechenbeispiel: derselbe Fall, zwei Ergebnisse

Ein Unternehmen mit 500.000 € förderfähigen F&E-Personalkosten im Jahr, einmal als KMU und einmal als Großunternehmen eingestuft:

StatusFördersatzForschungszulage
KMU35 %175.000 €
Großunternehmen25 %125.000 €
Differenz pro Jahr
50.000 €
allein durch die Einstufung

Das Beispiel zeigt indikativ, wie viel allein an der korrekten, aber auch vollständigen Prüfung des KMU-Status hängt, unabhängig von der eigentlichen F&E-Tätigkeit.

Was Großunternehmen trotzdem beachten sollten

Auch ohne KMU-Status bleibt die Forschungszulage relevant. 25 % sind weiterhin ein nicht rückzahlbarer, gewinnunabhängiger Zuschuss, und die 20 % Gemeinkostenpauschale für neue Projekte ab 2026 gilt für beide Unternehmensgrößen gleichermaßen.

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Offizielle Quelle: EU-KMU-Definition, Europäische Kommission →

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Die verbindliche Einstufung als KMU sollte im Einzelfall mit dem Steuerberater geprüft werden. Stand: August 2026.

Weitere Ratgeber
→ Forschungszulage rückwirkend beantragen → Forschungszulage beantragen: BSFZ-Prozess → Fördermittel kombinieren