10 Prozentpunkte Unterschied, nur wegen einer einzigen Einordnung. Der KMU-Status entscheidet über die Höhe der Forschungszulage, und wird häufiger falsch eingeschätzt, als man denkt.
Maßgeblich ist die EU-KMU-Definition. Als KMU gilt, wer weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigt und entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder eine Bilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro aufweist. Beide Umsatzgrenzen müssen nicht gleichzeitig erfüllt sein, eine davon reicht.
Die Grenzwerte gelten nicht isoliert für das einzelne Unternehmen, sondern beziehen verbundene Unternehmen und Beteiligungen mit ein. Eine Konzernmutter, eine Beteiligung über 25 % oder Schwestergesellschaften können dazu führen, dass ein für sich genommen kleines Unternehmen rechnerisch die KMU-Schwellen überschreitet. Gerade bei Unternehmen mit Private-Equity-Beteiligung oder innerhalb einer Unternehmensgruppe lohnt sich eine genaue Prüfung, bevor man den Status als selbstverständlich annimmt.
Ein Unternehmen mit 500.000 € förderfähigen F&E-Personalkosten im Jahr, einmal als KMU und einmal als Großunternehmen eingestuft:
| Status | Fördersatz | Forschungszulage |
|---|---|---|
| KMU | 35 % | 175.000 € |
| Großunternehmen | 25 % | 125.000 € |
Das Beispiel zeigt indikativ, wie viel allein an der korrekten, aber auch vollständigen Prüfung des KMU-Status hängt, unabhängig von der eigentlichen F&E-Tätigkeit.
Auch ohne KMU-Status bleibt die Forschungszulage relevant. 25 % sind weiterhin ein nicht rückzahlbarer, gewinnunabhängiger Zuschuss, und die 20 % Gemeinkostenpauschale für neue Projekte ab 2026 gilt für beide Unternehmensgrößen gleichermaßen.
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Jetzt Potenzial prüfen →Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Die verbindliche Einstufung als KMU sollte im Einzelfall mit dem Steuerberater geprüft werden. Stand: August 2026.