KMU erhalten seit 2026 bis zu 35 % ihrer F&E-Lohnkosten zurück , dazu eine neue 20 %-Gemeinkostenpauschale. Rückwirkend beantragbar, unabhängig vom Gewinn.
Die Forschungszulage ist ein staatlicher Rechtsanspruch auf Basis des Forschungszulagengesetzes (FZulG) aus dem Jahr 2020. Unternehmen erhalten einen prozentualen Anteil ihrer Forschungs- und Entwicklungsausgaben zurück , direkt über den Steuerbescheid, unabhängig vom Unternehmensgewinn. Auch Verlustunternehmen erhalten die Förderung als Auszahlung.
Ein häufiger Irrtum: Der Fördersatz beträgt nicht pauschal 25 % für alle. Seit 2024 gilt für KMU ein erhöhter Satz:
Seit dem 1. Januar 2026 können Unternehmen zusätzlich zu den Personalkosten pauschal 20 % der förderfähigen Personalaufwendungen als Gemeinkosten ansetzen , ohne Einzelnachweise. Das erhöht die Bemessungsgrundlage automatisch.
Beispiel: KMU mit 400.000 € F&E-Personalkosten: + 20 % Gemeinkostenpauschale = 480.000 € Bemessungsgrundlage × 35 % = 168.000 € Forschungszulage p.a.
Alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen jeder Größe und Branche. Es muss keine dedizierte F&E-Abteilung geben. Förderfähig sind Mitarbeiter, die an der Entwicklung neuer oder deutlich verbesserter Produkte, Verfahren oder Software arbeiten , auch anteilig.
Die Zulage kann für bereits abgeschlossene Wirtschaftsjahre beantragt werden, solange der Steuerbescheid noch nicht bestandskräftig ist. In der Praxis sind das häufig die letzten 3 bis 4 Jahre. Je länger gewartet wird, desto weniger Jahre sind erreichbar , handeln Sie zeitnah.
Zweistufiges Verfahren: Zunächst Bescheinigung bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) beantragen. Danach Geltendmachung im Rahmen der Steuererklärung beim Finanzamt. Ein Fördermittelberater kann diesen Prozess erheblich beschleunigen.
Mit konkreter Betragsschätzung auf Basis Ihrer F&E-Ausgaben und Mitarbeiterzahl.
Jetzt Potenzial prüfen →Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Fördervoraussetzungen können sich ändern.