F&E-Zulage

F&E-Zulage 2026: Wer hat Anspruch , und wie viel ist drin?

FG
FörderGuide-Redaktion
Fachlich geprüft: 25. Juni 2026 · Lesezeit ca. 5 Min.

KMU erhalten seit 2026 bis zu 35 % ihrer F&E-Lohnkosten zurück , dazu eine neue 20 %-Gemeinkostenpauschale. Rückwirkend beantragbar, unabhängig vom Gewinn.

Was ist die F&E-Zulage?

Die Forschungszulage ist ein staatlicher Rechtsanspruch auf Basis des Forschungszulagengesetzes (FZulG) aus dem Jahr 2020. Unternehmen erhalten einen prozentualen Anteil ihrer Forschungs- und Entwicklungsausgaben zurück , direkt über den Steuerbescheid, unabhängig vom Unternehmensgewinn. Auch Verlustunternehmen erhalten die Förderung als Auszahlung.

Fördersätze 2026 , KMU und Großunternehmen unterscheiden sich

Ein häufiger Irrtum: Der Fördersatz beträgt nicht pauschal 25 % für alle. Seit 2024 gilt für KMU ein erhöhter Satz:

KMU-Fördersatz
35 %
der förderfähigen Aufwendungen
Standardfördersatz
25 %
für Großunternehmen
Max. Bemessungsgrundlage
12 Mio. €
p.a. (ab 2026; vorher 10 Mio. €)
Max. Förderung KMU
4,2 Mio. €
p.a. ab 2026

Neu ab 2026: 20 % Gemeinkostenpauschale

Seit dem 1. Januar 2026 können Unternehmen zusätzlich zu den Personalkosten pauschal 20 % der förderfähigen Personalaufwendungen als Gemeinkosten ansetzen , ohne Einzelnachweise. Das erhöht die Bemessungsgrundlage automatisch.

Beispiel: KMU mit 400.000 € F&E-Personalkosten: + 20 % Gemeinkostenpauschale = 480.000 € Bemessungsgrundlage × 35 % = 168.000 € Forschungszulage p.a.

Wer hat Anspruch?

Alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen jeder Größe und Branche. Es muss keine dedizierte F&E-Abteilung geben. Förderfähig sind Mitarbeiter, die an der Entwicklung neuer oder deutlich verbesserter Produkte, Verfahren oder Software arbeiten , auch anteilig.

Was bedeutet „rückwirkend"?

Die Zulage kann für bereits abgeschlossene Wirtschaftsjahre beantragt werden, solange der Steuerbescheid noch nicht bestandskräftig ist. In der Praxis sind das häufig die letzten 3 bis 4 Jahre. Je länger gewartet wird, desto weniger Jahre sind erreichbar , handeln Sie zeitnah.

Wie wird beantragt?

Zweistufiges Verfahren: Zunächst Bescheinigung bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) beantragen. Danach Geltendmachung im Rahmen der Steuererklärung beim Finanzamt. Ein Fördermittelberater kann diesen Prozess erheblich beschleunigen.

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Offizielle Quelle: Forschungszulage , Übersicht (BMF) →

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Fördervoraussetzungen können sich ändern.

Weitere Ratgeber
→ F&E-Zulage berechnen: Schritt-für-Schritt → Fördermittel kombinieren → Forschungszulage rückwirkend beantragen