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Steuerliche Investitionsförderung 2026: Degressive AfA und Investitionsabzugsbetrag

FG
FörderGuide-Redaktion
Stand der Quellen: 21. Oktober 2026 · Lesezeit ca. 6 Min.
Steuerliche Vorteile wirken ohne Förderantrag und können bei Investitionen mehr bringen als ein Zuschuss. Hier stehen die aktuellen Regeln zur degressiven Abschreibung und zum Investitionsabzugsbetrag mit einem Rechenbeispiel.
Degressive AfA
bis 30 %
Anschaffung 01.07.2025 bis 31.12.2027
Investitionsabzug
bis 50 %
höchstens 200.000 € je Betrieb
Sonderabschreibung
bis 40 %
§ 7g Abs. 5 EStG
Gewinngrenze
200.000 €
im Abzugsjahr beim IAB

Warum die steuerliche Förderung oft unterschätzt wird

Bei Investitionsvorhaben denken viele zuerst an Zuschüsse und Kredite. Die steuerliche Seite wirkt dagegen ohne Antrag bei einer Förderstelle: Sie verschiebt Abschreibungen nach vorn und senkt damit die Steuerlast der ersten Jahre. Der Gesamtbetrag der Abschreibung bleibt gleich, der Liquiditäts- und Zinsvorteil entsteht durch das Vorziehen. Für den Mittelstand sind seit dem Investitionssofortprogramm vom Sommer 2025 vor allem zwei Instrumente relevant.

InstrumentWirkungZeitraum bzw. VoraussetzungGrenze
Degressive AbschreibungBis zu 30 % pro Jahr vom Restbuchwert, höchstens das Dreifache des linearen SatzesBewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, angeschafft oder hergestellt vom 01.07.2025 bis 31.12.2027Keine feste Betragsgrenze
Investitionsabzugsbetrag (§ 7g EStG)Bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten vorab gewinnmindernd abziehenGewinn im Abzugsjahr höchstens 200.000 €. Investition bis Ende des dritten folgenden Wirtschaftsjahres, danach betriebliche Nutzung in inländischer BetriebsstätteSumme der Abzüge höchstens 200.000 € je Betrieb
Sonderabschreibung (§ 7g Abs. 5 EStG)Bis zu 40 % der Anschaffungskosten zusätzlich zur normalen AbschreibungIm Anschaffungsjahr und in den vier folgenden Jahren, bei fast ausschließlich betrieblicher NutzungInsgesamt bis 40 %
Degressive Abschreibung für E-Fahrzeuge75 % im Anschaffungsjahr, danach 10, 5, 5, 3 und 2 %Rein elektrische Fahrzeuge des Anlagevermögens, Anschaffung Juli 2025 bis Dezember 2027Keine Kumulation mit Sonderabschreibungen auf dasselbe Fahrzeug

Quellen: Rödl & Partner (Investitionssofortprogramm), § 7g EStG. Maßgeblich sind Gesetz und Auslegung durch Ihren Steuerberater.

Degressive Abschreibung: Beispiel

Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 angeschafft oder hergestellt werden, sind bis zu 30 % degressiv möglich, höchstens das Dreifache des linearen Satzes. Das Gesetz wurde am 18. Juli 2025 im Bundesgesetzblatt verkündet. Beispiel für eine Maschine mit 300.000 € Anschaffungskosten:

JahrDegressiv (30 %)Linear (12,5 %)
190.000 €37.500 €
263.000 €37.500 €
344.100 €37.500 €
Summe nach 3 Jahren197.100 €112.500 €

Annahme: Maschine mit Anschaffungskosten von 300.000 € und 8 Jahren Nutzungsdauer (linear 12,5 %, dreifacher Satz 37,5 %, damit gilt der Höchstsatz von 30 %). Die tatsächliche Nutzungsdauer ergibt sich aus den AfA-Tabellen.

Nach drei Jahren sind bei der degressiven Abschreibung 197.100 € abgeschrieben statt 112.500 €. Entscheidend ist der Zeitpunkt der Anschaffung, in der Regel der Zeitpunkt der Lieferung und nicht der Bestellung. Klären Sie das bei Jahresübergängen mit Ihrem Steuerberater. Das Beispiel für eine CNC-Maschine mit weiteren Förderwegen finden Sie in CNC-Maschine fördern lassen.

Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG

Mit dem Investitionsabzugsbetrag (IAB) können bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten schon vor der Anschaffung gewinnmindernd abgezogen werden. Bei der Maschine aus dem Beispiel wären das 150.000 €. Voraussetzungen sind unter anderem ein Gewinn von höchstens 200.000 € im Abzugsjahr, die betriebliche Nutzung der Maschine in einer inländischen Betriebsstätte und die Investition bis zum Ende des dritten auf das Abzugsjahr folgenden Wirtschaftsjahres. Wird nicht investiert, wird der Abzug rückgängig gemacht. Die Summe der Abzüge je Betrieb ist auf 200.000 € begrenzt, die Übermittlung erfolgt elektronisch.

Zusätzlich sind nach § 7g Abs. 5 EStG Sonderabschreibungen von bis zu insgesamt 40 % der Anschaffungskosten im Anschaffungsjahr und den vier folgenden Jahren möglich.

Wichtig: Wie sich degressive Abschreibung, Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung für Ihren Fall kombinieren lassen und was das für Ihre Steuerlast bedeutet, beurteilt Ihr Steuerberater. Dieser Artikel beschreibt die Regeln, er ersetzt keine Steuerberatung. Mehr zur Rollenverteilung: Fördermittelcheck beim Steuerberater.

Weitere Änderungen aus dem Investitionssofortprogramm

Steuerliche Förderung und Zuschüsse zusammen planen

Steuerliche Vorteile wirken unabhängig von Zuschuss- und Kreditprogrammen, doch auch hier zählen Reihenfolge und Dokumentation. Ein Förderkredit oder ein GRW-Zuschuss muss vor Vorhabensbeginn beantragt werden, die Abschreibung greift bei der Anschaffung. Ein sinnvoller Ablauf:

  1. Investition planen und Angebote einholen, noch nicht bestellen.
  2. Steuerberater einbinden: IAB, degressive AfA und Zeitpunkt der Anschaffung festlegen.
  3. Förderkredit und Zuschuss klären: ERP-Förderkredit KMU, in Bayern die LfA-Programme, in Fördergebieten die GRW.
  4. Erst nach Zusagen bestellen und die Anschaffung im richtigen Wirtschaftsjahr abschließen.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die degressive Abschreibung 2026?

Bis zu 30 % pro Jahr, höchstens das Dreifache des linearen Satzes, für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 angeschafft oder hergestellt werden.

Was ist der Investitionsabzugsbetrag?

Nach § 7g EStG können bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten vorab gewinnmindernd abgezogen werden, wenn der Gewinn im Abzugsjahr 200.000 € nicht übersteigt. Die Investition muss bis zum Ende des dritten folgenden Wirtschaftsjahres erfolgen.

Gibt es eine Obergrenze beim Investitionsabzugsbetrag?

Ja, die Summe der Abzüge im Abzugsjahr und in den drei vorangegangenen Wirtschaftsjahren darf je Betrieb 200.000 € nicht übersteigen.

Wie hoch ist die Sonderabschreibung nach § 7g?

Bis zu insgesamt 40 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten, zusätzlich zur normalen Abschreibung, im Anschaffungsjahr und in den vier folgenden Jahren.

Muss ich für die steuerliche Förderung etwas beantragen?

Es gibt keinen Förderantrag bei einer Förderstelle. Abschreibung und Investitionsabzugsbetrag werden in der Steuererklärung bzw. im Jahresabschluss geltend gemacht, den Investitionsabzugsbetrag übermitteln Sie elektronisch. Die Gestaltung klären Sie mit Ihrem Steuerberater.

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Quellen

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung. Konditionen und Fördervoraussetzungen ändern sich, maßgeblich sind die Programmunterlagen der Förderinstitute und die Entscheidung Ihrer Hausbank. Stand: 21. Oktober 2026.