Der ERP-Förderkredit Digitalisierung (Programm 511) finanziert Digitalisierungsvorhaben von der Basis-IT bis zu KI-Anwendungen mit bis zu 100 % der förderfähigen Kosten und ohne Mindestkreditbetrag. Das Programm ist in drei Stufen gegliedert, die sich nach Komplexität des Vorhabens und Unternehmensgröße unterscheiden.
| Stufe | Gefördert werden zum Beispiel | Höchstbetrag je Vorhaben | Antragsberechtigt |
|---|---|---|---|
| Stufe 1: Basisdigitalisierung | Standardsoftware, Computer und mobile Endgeräte, innerbetriebliche Breitbandnetze, Migration in die Cloud. Voraussetzung: vorheriger KfW-Digitalisierungs-Check | 7,5 Mio. € | Nur KMU |
| Stufe 2: LevelUp | ERP-, CRM- oder MES-Systeme, vernetzte Produktionssysteme, digitale Vertriebskanäle, IT-Sicherheit (zum Beispiel nach ISO 27001), Weiterbildung der Mitarbeiter | 25 Mio. € | KMU und größere Mittelständler bis 500 Mio. € Gruppenumsatz |
| Stufe 3: HighEnd | Big-Data-Anwendungen und Künstliche Intelligenz, die unternehmensinterne Daten nutzt. Auch große LevelUp-Vorhaben können sich qualifizieren, wenn der Kreditbetrag 3,00 % des letzten Jahresgruppenumsatzes übersteigt | 25 Mio. € | KMU und größere Mittelständler bis 500 Mio. € Gruppenumsatz |
Quelle: KfW-Merkblatt 511 (Stand 23.04.2026).
Eine Faustregel zur Einordnung, abgeleitet aus den Beispielen im Merkblatt:
Die Einordnung klären Sie mit Ihrer Hausbank. Beschreiben Sie das Vorhaben deshalb so konkret wie möglich: Was wird eingeführt, was wird dafür beschafft, und wie verändert es Ihre Prozesse?
Bayerische Unternehmen können zusätzlich oder alternativ die LfA-Digitalisierungskredite nutzen. Die LfA weist für DI2 einen ERP-Zuschuss von 3,0 % und für DI3 von 5,0 % aus, bei DI1 einen Tilgungszuschuss von 1,0 %. Die folgenden Zinsobergrenzen stammen aus der LfA-Konditionenübersicht:
| LfA-Variante | Laufzeit/tilgungsfrei/Zinsbindung | Preisklasse A (Höchstsatz) | Preisklasse G (Höchstsatz) | Besonderheit |
|---|---|---|---|---|
| DI1 | 5/1/5 | 4,22 % | 7,22 % | Tilgungszuschuss 1,0 %, Haftungsfreistellung 60 % möglich |
| DI1 | 10/2/10 | 4,43 % | 7,43 % | wie oben |
| DI2 | 10/2/10 | 4,23 % | 7,23 % | ERP-Zuschuss 3,0 % |
| DI3 | 10/2/10 | 4,03 % | 7,03 % | ERP-Zuschuss 5,0 % |
Sollzinssätze p. a. als Höchstsätze je Preisklasse, Stand 09.10.2026. Der tatsächliche Zins wird zwischen Hausbank und Kreditnehmer vereinbart und liegt häufig darunter.
Digitalisierung lässt sich oft mit Zuschüssen kombinieren, zum Beispiel aus Landesprogrammen. Welche aktuell offen sind, zeigt der Überblick zu Digitalisierungsförderung und der Artikel zur Kombination.
Digitalisierungsvorhaben in drei Stufen: Basisdigitalisierung (Standardsoftware, Endgeräte, Cloud-Migration), LevelUp (ERP, CRM, MES, vernetzte Produktion, IT-Sicherheit, Weiterbildung) und HighEnd (Big Data und KI auf eigenen Unternehmensdaten).
Stufe 1 bis zu 7,5 Mio. € je Vorhaben, Stufe 2 und 3 bis zu 25 Mio. € je Vorhaben. Finanziert werden bis zu 100 % der förderfähigen Kosten, ohne Mindestkreditbetrag.
Für die Basisdigitalisierung (Stufe 1) ja, er ist laut Merkblatt Voraussetzung. Stufe 1 steht nur KMU offen.
Bis zu 5, 7 oder 10 Jahre bei einer Mindestlaufzeit von 2 Jahren. Bis 5 Jahre ist höchstens 1 tilgungsfreies Jahr möglich, bis 7 oder 10 Jahre höchstens 2. Die Zinsbindung gilt für die gesamte Laufzeit.
Das Merkblatt 511 nennt keine Haftungsfreistellung, sondern verlangt bankübliche Sicherheiten, über die Sie mit Ihrer Hausbank verhandeln.
Der kostenlose Finanzierungscheck zeigt in wenigen Minuten, welche Finanzierungswege neben dem klassischen Bankkredit für Ihr Vorhaben in Frage kommen. Eine Prüfung auf Fördermittel können Sie direkt anschließen.
Jetzt Finanzierung prüfen →Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung. Konditionen und Fördervoraussetzungen ändern sich, maßgeblich sind die Programmunterlagen der Förderinstitute und die Entscheidung Ihrer Hausbank. Stand: 21. Oktober 2026.