Die Sächsische Aufbaubank (SAB) ist die Förderbank des Freistaats und bewilligt die wichtigsten Landesprogramme für Unternehmen. Anträge auf Zuschüsse wie die GRW richten Sie direkt an die SAB, Darlehen beantragen Sie über Ihre Hausbank. Daneben stehen die Bundesprogramme offen, die unabhängig vom Standort gelten.
Der Freistaat fördert Investitionen der gewerblichen Wirtschaft, einschließlich Tourismus, mit einem Zuschuss als Anteilfinanzierung. Wahlweise bezieht sich die Förderung auf die Sachinvestition oder auf die Lohnkosten neuer Arbeitsplätze. Es besteht kein Rechtsanspruch, die SAB entscheidet im Rahmen der verfügbaren Mittel. Die Höchstsätze hängen vom Gebiet und von der Unternehmensgröße ab:
| Unternehmensgröße | C-Gebiete (ohne Chemnitz) | Stadt Chemnitz | D-Gebiete |
|---|---|---|---|
| Kleine Unternehmen | 35 % | 30 % | 20 % |
| Mittlere Unternehmen | 25 % | 20 % | 10 % |
| Große Unternehmen | 15 % | 10 % | laut Richtlinie |
Höchstfördersätze der sächsischen GRW-Richtlinie (Richtlinie vom 23.04.2024, gültig bis 31.12.2030), für KMU in C-Gebieten mit erweitertem, in D-Gebieten mit einfachem Nachhaltigkeitsnachweis, für große Unternehmen mit qualifiziertem Nachweis. Für Vorhaben über 55 Mio. € gelten herabgesetzte Sätze. Quelle: Förderdatenbank des Bundes. Zuordnung der Gebiete: Anlage 2 der Richtlinie.
C-Gebiete sind nach der Richtlinie die Stadt Chemnitz sowie die Landkreise Zwickau, Görlitz, Bautzen, Mittelsachsen, der Erzgebirgskreis und der Vogtlandkreis, dazu Teile der Landkreise Leipzig, Nordsachsen und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge. Ob Ihr Standort dazugehört, zeigt Anlage 2 der Richtlinie. Ausgeschlossen sind unter anderem Unternehmen in Schwierigkeiten und Unternehmen, deren Gesellschafter zu mehr als 50 % Banken, Versicherungen, Bund, Land oder Kommunen sind. Den allgemeinen Ablauf der GRW erklärt GRW-Förderung im Überblick.
| Programm | Art | Konditionen | Hinweis |
|---|---|---|---|
| GRW, Investitionen der gewerblichen Wirtschaft | Zuschuss | Siehe Tabelle oben, förderfähige Investitionskosten höchstens 750.000 € je neu geschaffenem und 500.000 € je gesichertem Dauerarbeitsplatz | Mindestinvestition 50.000 € in Landkreisen, 70.000 € in kreisfreien Städten, Bewilligung durch die SAB |
| Sachsenkredit Gründen und Wachsen (GuW) | Darlehen mit Tilgungszuschuss | 20.000 € bis 5 Mio. €, Tilgungszuschuss 5 % bei Investitionsdarlehen (mit Boni bis 10 %), 2 % bei Betriebsmitteln, Zinszuschüsse 0,2 % bis 3 % | Für KMU, auch Unternehmensnachfolge und Beteiligungen ab 10 %, Antrag über die Hausbank vor Vorhabenbeginn |
| ERP-Förderkredit KMU | Darlehen | Bis 25 Mio. € je Vorhaben | Bundesprogramm der KfW, siehe ERP-Förderkredit KMU |
| Forschungszulage | Steuerliche Zulage | 25 %, KMU auf Antrag 35 % | Bundesprogramm, unabhängig vom Standort, siehe Forschungszulage 2026 |
Stand Oktober 2026. Quellen: Förderdatenbank des Bundes, Sächsische Förderrichtlinie Gründungs- und Wachstumsfinanzierung (GuW), KfW. Verbindlich sind die aktuellen Richtlinien der Sächsischen Aufbaubank.
Die frühere Mittelstandsrichtlinie des Freistaats mit Förderungen für Beratung, Messen und die Markteinführung innovativer Produkte ist nach den Angaben im Sächsischen Vorschriftenverzeichnis am 30.06.2024 ausgelaufen. Ob und in welcher Form es eine Nachfolge gibt, fragen Sie bei der SAB nach, bevor Sie auf ein solches Programm planen.
Die GRW lässt sich mit einem Förderkredit kombinieren, etwa dem GuW oder dem ERP-Förderkredit KMU für den nicht bezuschussten Teil der Investition. Die Forschungszulage verbinden Sie mit Landesförderung, wenn die Kosten sauber getrennt sind. Die Regeln stehen in Fördermittel kombinieren, die Quoten der Programme im Vergleich in Förderquote erklärt.
Die Sächsische Aufbaubank (SAB). Sie bewilligt die GRW-Zuschüsse, Darlehen laufen über die Hausbank.
Je nach Gebiet und Unternehmensgröße in C-Gebieten bis 35 % (kleine), 25 % (mittlere) und 15 % (große Unternehmen), in der Stadt Chemnitz 30, 20 und 10 %, für KMU in D-Gebieten 20 und 10 %. Voraussetzung ist der jeweilige Nachhaltigkeitsnachweis.
Nach der Richtlinie 50.000 € in den Landkreisen und 70.000 € in den kreisfreien Städten.
Ein Darlehensprogramm für KMU mit 20.000 € bis 5 Mio. €, einem Tilgungszuschuss von 5 % bei Investitionsdarlehen (mit Boni bis 10 %) und 2 % bei Betriebsmitteln. Der Antrag läuft über die Hausbank und muss vor dem Vorhaben gestellt werden.
Die Mittelstandsrichtlinie vom 23.03.2020 ist laut Sächsischem Vorschriftenverzeichnis am 30.06.2024 ausgelaufen. Ob es eine Nachfolge gibt, klären Sie bei der SAB.
Der Fördermittelcheck berücksichtigt Ihren Standort und zeigt in wenigen Fragen, welche Programme in Frage kommen.
Jetzt Förderpotenzial prüfen →Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung. Konditionen und Fördervoraussetzungen ändern sich, maßgeblich sind die Programmunterlagen der Förderinstitute und die Entscheidung Ihrer Hausbank. Stand: 21. Oktober 2026.