Covenants sind vertragliche Nebenabreden in Kreditverträgen, die Kennzahlen, Pflichten und Beschränkungen des Kreditnehmers festlegen. Die meisten Unternehmer kennen den Zinssatz ihrer Finanzierung genau. Was die vereinbarten Covenants im Detail bedeuten und welche Folgen ein Verstoß hat, ist dagegen oft nicht wirklich bekannt. Das ist riskant, denn Covenants entscheiden darüber, wie viel Spielraum das Unternehmen in einem schwächeren Jahr oder bei einer größeren Investition tatsächlich hat.
| Art | Beispiele | Was dahintersteckt |
|---|---|---|
| Finanzielle Kennzahlen (Financial Covenants) | Eigenkapitalquote, Verhältnis Nettoverschuldung zu EBITDA, Schuldendienstdeckung | Die Bank misst regelmäßig, ob das Unternehmen den vereinbarten Rahmen einhält |
| Informationspflichten | Jahresabschluss, Quartalszahlen, Planungsrechnung, Meldung wichtiger Ereignisse | Die Bank will früh sehen, wenn sich Zahlen verschlechtern |
| Verhaltenspflichten | Beschränkungen bei Ausschüttungen, weiteren Krediten, Verkauf von Anlagevermögen oder Beteiligungen | Schutz vor Mittelabfluss und Vorrang anderer Gläubiger |
| Strukturelle Klauseln | Gesellschafterwechsel, Kontrollwechsel, Mindestbeteiligung der Gesellschafter | Sicherung der bekannten Eigentümer- und Führungsstruktur |
Typische Klauselarten in Unternehmenskrediten. Konkrete Definitionen, Schwellen und Messzeitpunkte stehen immer im jeweiligen Vertrag.
Läuft eine Kennzahl aus dem vereinbarten Rahmen, zum Beispiel durch ein schwächeres Jahr oder eine kreditfinanzierte Investition, kann die Bank nach dem Vertrag Rechte haben. Welche, hängt von den Klauseln ab. Typisch sind:
Unabhängig vom Vertrag kennt das Gesetz ein außerordentliches Kündigungsrecht: Nach § 490 Abs. 1 BGB kann der Darlehensgeber den Darlehensvertrag fristlos kündigen, wenn sich die Vermögensverhältnisse des Darlehensnehmers oder die Werthaltigkeit einer Sicherheit wesentlich verschlechtern oder zu verschlechtern drohen und dadurch die Rückzahlung gefährdet ist, auch unter Verwertung der Sicherheit. Vor der Auszahlung ist die Kündigung im Zweifel immer möglich, nach der Auszahlung in der Regel. Covenants konkretisieren dieses Risiko vertraglich und machen es früher messbar.
Ein Verstoß bedeutet nicht automatisch das Ende der Finanzierung. Die Bank kann auf ihr Recht verzichten (Waiver) oder die Kennzahlen anpassen. Das passiert aber meist genau in dem Moment, in dem das Unternehmen am wenigsten Verhandlungsmasse hat. Realistisch sind Gebühren, höhere Margen oder zusätzliche Sicherheiten als Gegenleistung. Besser ist deshalb, den Spielraum vor der Unterschrift zu verhandeln, nicht danach.
Ein Unternehmen hat eine Nettoverschuldung von 6,0 Mio. € bei einem EBITDA von 2,0 Mio. €, das entspricht einer Kennzahl von 3,0. Im Kreditvertrag steht ein Höchstwert von 3,5. Nun finanziert das Unternehmen eine Investition von 1,5 Mio. € mit Fremdkapital:
| Position | Ausgangslage | Nach kreditfinanzierter Investition | Bei schwächerem Jahr |
|---|---|---|---|
| Nettoverschuldung | 6,0 Mio. € | 7,5 Mio. € | 7,5 Mio. € |
| EBITDA | 2,0 Mio. € | 2,0 Mio. € | 1,9 Mio. € |
| Nettoverschuldung zu EBITDA | 3,0 | 3,75 | 3,9 |
| Vereinbarter Höchstwert | 3,5 | 3,5 | 3,5 |
| Status | eingehalten | Verstoß | Verstoß |
Illustratives Rechenbeispiel mit frei gewählten Zahlen, keine reale Finanzierung.
Die Investition allein reicht aus, um den Höchstwert zu überschreiten (7,5 / 2,0 = 3,75), noch bevor sie Erträge bringt. Fällt das EBITDA zusätzlich auf 1,9 Mio. €, steigt die Kennzahl auf rund 3,9. Wer vor einer Investition nicht den Abstand zum Covenant (Headroom) prüft, kann sich in eine Lage manövrieren, in der die Bank mitentscheidet.
Vertragliche Nebenabreden, die Kennzahlen, Informationspflichten und Beschränkungen des Kreditnehmers festlegen, zum Beispiel eine Obergrenze für das Verhältnis von Nettoverschuldung zu EBITDA oder Beschränkungen bei Ausschüttungen.
Je nach Vertrag kann die Bank Konditionen neu verhandeln, zusätzliche Sicherheiten oder Auflagen verlangen oder den Kredit kündigen. Ein Verstoß führt nicht automatisch zur Kündigung, gibt der Bank aber ein Druckmittel.
Ein Verzicht der Bank auf ihre Rechte aus einem Covenant-Verstoß, meist befristet und oft gegen Gebühr oder bessere Konditionen. Er muss mit der Bank verhandelt werden.
Ja, in bestimmten Fällen: Nach § 490 Abs. 1 BGB, wenn sich die Vermögensverhältnisse des Darlehensnehmers oder die Werthaltigkeit einer Sicherheit wesentlich verschlechtern und dadurch die Rückzahlung gefährdet ist. Nach der Auszahlung ist das nur in der Regel möglich.
Vor der Unterschrift eines Kreditvertrags und vor größeren Investitionen oder Übernahmen, weil beides die Kennzahlen verschiebt.
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