Was ist die Forschungszulage?
Die Forschungszulage ist ein steuerlicher Zuschuss nach dem Forschungszulagengesetz (FZulG). Sie erstattet einen Teil der Personalkosten für Forschung und Entwicklung, unabhängig davon, ob das Unternehmen Gewinn macht. Der Zuschuss ist nicht rückzahlbar und läuft über das Finanzamt, ein gesondertes Antragsverfahren wie bei klassischen Förderprogrammen gibt es nicht.
Wie hoch ist die Forschungszulage 2026?
- KMU: 35 % der förderfähigen F&E-Personalkosten
- Großunternehmen: 25 % der förderfähigen F&E-Personalkosten
- Ab 2026 zusätzlich 20 % Gemeinkostenpauschale für neue Projekte, ohne Einzelnachweis
- Bemessungsgrundlage ab 2026 gedeckelt auf 12 Mio. € pro Jahr
- Rückwirkend beantragbar für noch offene Steuerjahre, meist die letzten 3 bis 4 Jahre
- Kombinierbar mit ZIM, KfW und GRW bei getrennten Kostenpositionen
Forschungszulage oder F&E-Zulage, was ist der Unterschied?
Keiner. Forschungszulage ist der offizielle Name aus dem Gesetzestext, F&E-Zulage die gebräuchliche Kurzform in der Praxis. Beide Begriffe meinen dasselbe Förderinstrument.
Häufige Fragen zur Forschungszulage
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