Die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) in Potsdam bewilligt die Landesprogramme, die Wirtschaftsförderung Land Brandenburg (WFBB) berät vorab, bei ProFIT und BIG-Digital ist die Beratung vorgesehen bzw. Pflicht. Kredite laufen über die Hausbank. Daneben stehen die Bundesprogramme offen, vor allem die Forschungszulage und der ERP-Förderkredit KMU. Investitionszuschüsse der GRW beantragen Sie ebenfalls über die ILB, ein Länderbeispiel steht in GRW-Investitionszuschuss.
| Programm | Art | Konditionen | Hinweis |
|---|---|---|---|
| ProFIT Brandenburg | Zuschuss und/oder Darlehen | Grundsätze 50 % (industrielle Forschung) und 25 % (experimentelle Entwicklung), KMU-Bonus +20 (klein) bzw. +10 (mittel), Verbundbonus +15, höchstens 80 %, bis 3 Mio. € je Antrag | Pflichtberatung bei der WFBB vor dem Antrag bei der ILB, Mindestausgaben 25.000 € |
| Brandenburgischer Innovationsgutschein (BIG-Digital) | Zuschuss | 50 %, Beratung bis 50.000 €, Implementierung bis 250.000 €, Schulung bis 50.000 €, Ausgaben mindestens 5.000 € | Für Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen einschließlich Handwerk, Richtlinie bis 30.06.2027 |
| Brandenburg-Kredit Unternehmen | Darlehen | Bis 100 % der förderfähigen Kosten, bis 25 Mio. € je Vorhaben, bis 20 Jahre Laufzeit | Für Unternehmen mit mindestens 5 Jahren Marktaktivität, Antrag über die Hausbank vor Vorhabenbeginn |
| Brandenburg-Kredit Gründung | Darlehen | Bis 100 % der förderfähigen Kosten, bis 3 Mio. € je Vorhaben | Für Gründungen innerhalb von 5 Jahren, Antrag über die Hausbank |
Stand Oktober 2026. Quellen: Förderdatenbank des Bundes, Landesrecht Brandenburg (ProFIT-Richtlinie). Verbindlich sind die aktuellen Richtlinien der Förderstellen.
ProFIT fördert industrielle Forschung, experimentelle Entwicklung, Durchführbarkeitsstudien sowie Prozess- und Organisationsinnovationen, als Zuschuss, als zinsverbilligtes Darlehen oder in Kombination. Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Brandenburg, Nicht-KMU nur im Verbund mit KMU. Die Richtlinie vom 06.04.2023, geändert am 07.06.2024, gilt laut Landesrecht bis 30.06.2027. Der Antrag wird nach der Beratung durch die WFBB über das Online-Portal der ILB gestellt. Nach der Bestätigung des Antragseingangs darf mit dem Vorhaben begonnen werden, ein Anspruch auf Förderung entsteht dadurch nicht.
Der Brandenburgische Innovationsgutschein fördert zu 50 % Beratungsprojekte, Implementierungsprojekte und Schulungen rund um die Digitalisierung betrieblicher Abläufe. Antragsberechtigt sind Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich Handwerk. Vor der Antragstellung ist eine kostenlose Beratung bei der WFBB vorgesehen. Die Richtlinie endet am 30.06.2027. Weitere Digitalisierungsprogramme finden Sie in Digital Jetzt: Alternativen 2026.
Der Brandenburg-Kredit Unternehmen finanziert Investitionen, Betriebsmittel, Warenlager sowie Übernahmen und Beteiligungen etablierter Unternehmen, der Brandenburg-Kredit Gründung richtet sich an Gründungen innerhalb von fünf Jahren. Die Hausbank übernimmt die Haftung für die durchgeleiteten Kredite. Die Programmseiten der Förderdatenbank nennen kein Programmende, die Richtlinie der Unternehmenskredite ist mit Stand 01.2022 datiert, klären Sie aktuelle Konditionen vorab mit Ihrer Hausbank oder der ILB.
Landeszuschüsse und Forschungszulage lassen sich nur kombinieren, wenn dieselben Kosten nicht doppelt gefördert werden und die Beihilfegrenzen eingehalten sind. Die Regeln stehen in Fördermittel kombinieren. Das ZIM nimmt seit dem 07.07.2026 keine neuen Anträge an, eine Wiederaufnahme ist angestrebt, aber nicht zugesagt. Bereits gestellte Anträge werden weiter bearbeitet.
Die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB). Beraten wird vorab von der Wirtschaftsförderung Land Brandenburg (WFBB), Kredite laufen über die Hausbank.
Die Grundsätze betragen 50 % in der industriellen Forschung und 25 % in der experimentellen Entwicklung, dazu kommen Boni für kleine (+20) und mittlere (+10) Unternehmen und für Verbünde (+15), höchstens 80 %. Zuschuss und Darlehen sind je bis 3 Mio. € je Antrag möglich.
Mit 50 % Beratungsprojekte (bis 50.000 €), Implementierungsprojekte (bis 250.000 €) und Schulungen (bis 50.000 €) zur Digitalisierung betrieblicher Abläufe. Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 5.000 € betragen.
Beide Richtlinien enden laut Landesrecht bzw. Förderdatenbank am 30.06.2027. Klären Sie bei der ILB, wie danach verfahren wird.
Ja, wenn dieselben Kosten nicht doppelt gefördert werden und die Beihilfegrenzen eingehalten sind. Die Forschungszulage ist unabhängig vom Standort.
Der Fördermittelcheck berücksichtigt Ihren Standort und zeigt in wenigen Fragen, welche Programme in Frage kommen.
Jetzt Förderpotenzial prüfen →Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung. Konditionen und Fördervoraussetzungen ändern sich, maßgeblich sind die Programmunterlagen der Förderinstitute und die Entscheidung Ihrer Hausbank. Stand: 21. Oktober 2026.