Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) in Magdeburg ist die zentrale Förderstelle des Landes. Neben Landesprogrammen stehen die Bundesprogramme offen, vor allem die Forschungszulage und der ERP-Förderkredit KMU. Für Investitionen in Fördergebieten kommt die GRW in Frage.
| Programm | Art | Konditionen | Hinweis |
|---|---|---|---|
| Förderung von FuE-Projekten | Zuschuss | Industrielle Forschung grundsätzlich bis 50 %, experimentelle Entwicklung bis 25 %, unter Voraussetzungen jeweils bis 70 %, höchstens 500.000 € je Projekt, Mindestausgaben 200.000 € | KMU der gewerblichen Wirtschaft, Großunternehmen nur im Verbund |
| Prozess- und Organisationsinnovationen | Zuschuss | KMU bis 50 %, Großunternehmen bis 15 %, höchstens 500.000 €, Mindestausgaben 200.000 € | Großunternehmen nur bei Gemeinschaftsprojekten |
| Schutzrechte | Zuschuss | Bis 50 % bei einer Bemessungsgrundlage von höchstens 50.000 € | Erstmalige Sicherung von FuE-Ergebnissen, nur KMU |
| IB Nachfolgedarlehen | Darlehen | Bis 100 % des Finanzierungsbedarfs, in der Regel bis 3 Mio. €, mindestens 25.000 €, Laufzeit bis 20 Jahre, bis 2 Jahre tilgungsfrei | Gründer, Freiberufler, KMU, Antrag bei der IB mit Stellungnahme der Hausbank |
Stand Oktober 2026. Quellen: Förderdatenbank des Bundes (FuE-Richtlinien, IB Nachfolgedarlehen). Verbindlich sind die aktuellen Richtlinien der Förderstellen.
Das Land fördert Forschungs- und Entwicklungsprojekte als Zuschuss, einschließlich Prozess- und Organisationsinnovationen, Schutzrechte und Wissens- und Technologietransfer. Antragsberechtigt sind für FuE KMU der gewerblichen Wirtschaft, Großunternehmen nur bei Gemeinschafts- oder Verbundprojekten. Der Antrag muss vor Vorhabenbeginn gestellt werden, als förderunschädlicher Beginn gilt der Antragseingang. Die Förderung ist laut Förderdatenbank bis längstens 30.06.2027 zulässig. Wegen der Mindestausgaben von 200.000 € eignen sich die Programme für größere Vorhaben. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Das IB Nachfolgedarlehen finanziert den Erwerb einer tätigen Beteiligung, Investitionen in Anlage- und Umlaufvermögen und den Erwerb immaterieller Gegenstände. Der Firmensitz des zu übernehmenden Unternehmens muss in Sachsen-Anhalt liegen. Nicht finanziert werden unter anderem Ablösungen bestehender Verbindlichkeiten. Dem Antrag bei der IB muss eine Stellungnahme der Hausbank beigefügt werden. Weitere Finanzierungsbausteine stehen in Unternehmensnachfolge finanzieren.
Landeszuschüsse und Forschungszulage lassen sich nur kombinieren, wenn dieselben Kosten nicht doppelt gefördert werden und die Beihilfegrenzen eingehalten sind. Die Regeln stehen in Fördermittel kombinieren. Das ZIM nimmt seit dem 07.07.2026 keine neuen Anträge an, eine Wiederaufnahme ist angestrebt, aber nicht zugesagt. Bereits gestellte Anträge werden weiter bearbeitet.
Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) mit Sitz in Magdeburg.
Grundsätzlich bis 50 % in der industriellen Forschung und bis 25 % in der experimentellen Entwicklung, unter Voraussetzungen jeweils bis 70 %. Der Höchstbetrag liegt bei 500.000 € je Projekt, die Mindestausgaben bei 200.000 €.
Laut Förderdatenbank ist die Förderung bis längstens 30.06.2027 zulässig. Klären Sie bei der IB, wie es danach weitergeht.
Den Erwerb einer tätigen Beteiligung, Investitionen und immaterielle Gegenstände bei Unternehmen mit Sitz in Sachsen-Anhalt, bis in der Regel 3 Mio. € und bis 20 Jahre Laufzeit.
Ja, wenn dieselben Kosten nicht doppelt gefördert werden und die Beihilfegrenzen eingehalten sind. Die Forschungszulage ist unabhängig vom Standort.
Der Fördermittelcheck berücksichtigt Ihren Standort und zeigt in wenigen Fragen, welche Programme in Frage kommen.
Jetzt Förderpotenzial prüfen →Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung. Konditionen und Fördervoraussetzungen ändern sich, maßgeblich sind die Programmunterlagen der Förderinstitute und die Entscheidung Ihrer Hausbank. Stand: 21. Oktober 2026.