In Mecklenburg-Vorpommern teilen sich zwei Stellen die Arbeit: Das Technologie-Beratungs-Institut (TBI) in Schwerin bewilligt die Forschungs- und Innovationsförderung, das Landesförderinstitut (LFI) in Schwerin die Investitionsförderung der GRW. Daneben stehen die Bundesprogramme offen, vor allem die Forschungszulage und der ERP-Förderkredit KMU.
| Programm | Art | Konditionen | Hinweis |
|---|---|---|---|
| FuE-Vorhaben (Technologie-Beratungs-Institut, TBI) | Zuschuss | 25 % bis 80 %: Grundsatz in der industriellen Forschung höchstens 50 %, in der experimentellen Entwicklung 25 %, Aufschläge für KMU, weitere 15 % bei Zusammenarbeit mit einer Forschungseinrichtung | Antrag bei der TBI vor Vorhabenbeginn, Mindestzuschuss 15.000 € |
| Durchführbarkeitsstudien | Zuschuss | Kleine Unternehmen bis 60 %, mittlere bis 50 %, Höchstbetrag 100.000 € | Nach der Richtlinie vor Vorhabenbeginn beantragen |
| Schutzrechte und Innovationsberatung | Zuschuss | Schutzrechtsanmeldung bis 50 % (höchstens 50.000 €), Innovationsberatung bis 50 % (höchstens 200.000 € innerhalb von 3 Jahren) | Mindestzuschuss 15.000 € |
| Prozessinnovationen | Zuschuss | KMU bis 50 %, große Unternehmen bis 15 %, höchstens 200.000 € je Unternehmen, Folgeinvestitionen bis 50 % und 100.000 € | Große Unternehmen nur mit KMU |
| GRW-Investitionszuschuss | Zuschuss | Basisfördersätze nach Kreis und Größe, förderfähige Ausgaben mindestens 50.000 € | Antrag beim Landesförderinstitut vor Vertragsabschluss, siehe GRW |
Stand Oktober 2026. Quellen: Förderdatenbank des Bundes (FuE-Richtlinie vom 09.11.2023, GRW). Verbindlich sind die aktuellen Richtlinien der Förderstellen.
Die Verwaltungsvorschrift vom 09.11.2023 fördert Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (einzelbetrieblich und im Verbund), Durchführbarkeitsstudien, Schutzrechte, Innovationsberatung und Prozessinnovationen von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern. Sie tritt mit Ablauf des 30.06.2027 außer Kraft. Der Antrag muss vor Vorhabenbeginn gestellt werden, laut Richtlinie spätestens 14 Tage vorher, und mit dem Vorhaben darf erst begonnen werden, wenn die TBI dies schriftlich bestätigt hat. Bei Verbundvorhaben ist vorab eine Projektskizze einzureichen. Der Eigenanteil muss gesichert nachgewiesen werden. Es besteht kein Rechtsanspruch.
Nach der Richtlinie ist das Bundesprogramm ZIM vorrangig zu nutzen, ausnahmsweise sind in der Förderperiode 2021 bis 2027 bis zu zwei aufeinanderfolgende Landesvorhaben möglich. Das ZIM nimmt seit dem 07.07.2026 keine neuen Anträge an, eine Wiederaufnahme ist angestrebt, aber nicht zugesagt. Bereits gestellte Anträge werden weiter bearbeitet. Klären Sie vor der Planung bei der TBI, wie diese Vorrangregel in der Zeit des Antragsstopps angewendet wird.
Die GRW bezuschusst Investitionen gewerblicher Unternehmen, bei KMU Errichtung, Erweiterung, Diversifizierung und grundlegende Änderung des Produktionsprozesses. Das Vorhaben braucht einen Primäreffekt und muss die Zahl der Arbeitsplätze um mindestens 10 % erhöhen oder das Abschreibungskriterium erfüllen. Die Förderung ist nach Landkreisen gestaffelt, im Landkreis Vorpommern-Greifswald liegen die Basissätze höher als im übrigen Land. Die Zweckbindung beträgt mindestens fünf Jahre. Die Förderdatenbank verweist auf eine neue Richtlinie für Anträge ab 01.01.2023, deren aktuelle Sätze Sie vor der Planung beim LFI erfragen sollten. Beginn des Vorhabens ist in der Regel der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags, Allgemeines in GRW-Investitionszuschuss.
Landeszuschüsse und Forschungszulage lassen sich nur kombinieren, wenn dieselben Kosten nicht doppelt gefördert werden und die Beihilfegrenzen eingehalten sind. Die Regeln stehen in Fördermittel kombinieren.
Das Technologie-Beratungs-Institut (TBI) für Forschung und Innovation, das Landesförderinstitut (LFI) für die GRW-Investitionsförderung.
Je nach Vorhaben und Größe zwischen 25 % und 80 %. Im Grundsatz höchstens 50 % in der industriellen Forschung und 25 % in der experimentellen Entwicklung, dazu Aufschläge für KMU und 15 % bei Zusammenarbeit mit einer Forschungseinrichtung.
Die Verwaltungsvorschrift vom 09.11.2023 tritt mit Ablauf des 30.06.2027 außer Kraft. Klären Sie bei der TBI, wie danach verfahren wird.
Nach der Landesrichtlinie ist das ZIM vorrangig zu nutzen. Es nimmt seit dem 07.07.2026 keine neuen Anträge an. Wie die TBI das handhabt, erfragen Sie vor der Antragstellung.
Ja, wenn dieselben Kosten nicht doppelt gefördert werden und die Beihilfegrenzen eingehalten sind. Die Forschungszulage ist unabhängig vom Standort.
Der Fördermittelcheck berücksichtigt Ihren Standort und zeigt in wenigen Fragen, welche Programme in Frage kommen.
Jetzt Förderpotenzial prüfen →Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung. Konditionen und Fördervoraussetzungen ändern sich, maßgeblich sind die Programmunterlagen der Förderinstitute und die Entscheidung Ihrer Hausbank. Stand: 21. Oktober 2026.