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Fördermittel Mecklenburg-Vorpommern 2026: TBI-Forschungsförderung und GRW über das LFI

FG
FörderGuide-Redaktion
Stand der Quellen: 21. Oktober 2026 · Lesezeit ca. 6 Min.
Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern fördern Forschung und Innovation über die TBI und Investitionen über das LFI. Hier stehen Konditionen, Fristen und der Nachrang zum ZIM.
Forschungsförderung
TBI
Technologie-Beratungs-Institut
Investitionsförderung
LFI
Landesförderinstitut
Mindestzuschuss
15.000 €
FuE-Richtlinie
FuE-Richtlinie
30.06.2027
Befristung

TBI und LFI als Förderstellen

In Mecklenburg-Vorpommern teilen sich zwei Stellen die Arbeit: Das Technologie-Beratungs-Institut (TBI) in Schwerin bewilligt die Forschungs- und Innovationsförderung, das Landesförderinstitut (LFI) in Schwerin die Investitionsförderung der GRW. Daneben stehen die Bundesprogramme offen, vor allem die Forschungszulage und der ERP-Förderkredit KMU.

Programme im Überblick

ProgrammArtKonditionenHinweis
FuE-Vorhaben (Technologie-Beratungs-Institut, TBI)Zuschuss25 % bis 80 %: Grundsatz in der industriellen Forschung höchstens 50 %, in der experimentellen Entwicklung 25 %, Aufschläge für KMU, weitere 15 % bei Zusammenarbeit mit einer ForschungseinrichtungAntrag bei der TBI vor Vorhabenbeginn, Mindestzuschuss 15.000 €
DurchführbarkeitsstudienZuschussKleine Unternehmen bis 60 %, mittlere bis 50 %, Höchstbetrag 100.000 €Nach der Richtlinie vor Vorhabenbeginn beantragen
Schutzrechte und InnovationsberatungZuschussSchutzrechtsanmeldung bis 50 % (höchstens 50.000 €), Innovationsberatung bis 50 % (höchstens 200.000 € innerhalb von 3 Jahren)Mindestzuschuss 15.000 €
ProzessinnovationenZuschussKMU bis 50 %, große Unternehmen bis 15 %, höchstens 200.000 € je Unternehmen, Folgeinvestitionen bis 50 % und 100.000 €Große Unternehmen nur mit KMU
GRW-InvestitionszuschussZuschussBasisfördersätze nach Kreis und Größe, förderfähige Ausgaben mindestens 50.000 €Antrag beim Landesförderinstitut vor Vertragsabschluss, siehe GRW

Stand Oktober 2026. Quellen: Förderdatenbank des Bundes (FuE-Richtlinie vom 09.11.2023, GRW). Verbindlich sind die aktuellen Richtlinien der Förderstellen.

Forschung und Innovation: Zuschuss über die TBI

Die Verwaltungsvorschrift vom 09.11.2023 fördert Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (einzelbetrieblich und im Verbund), Durchführbarkeitsstudien, Schutzrechte, Innovationsberatung und Prozessinnovationen von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern. Sie tritt mit Ablauf des 30.06.2027 außer Kraft. Der Antrag muss vor Vorhabenbeginn gestellt werden, laut Richtlinie spätestens 14 Tage vorher, und mit dem Vorhaben darf erst begonnen werden, wenn die TBI dies schriftlich bestätigt hat. Bei Verbundvorhaben ist vorab eine Projektskizze einzureichen. Der Eigenanteil muss gesichert nachgewiesen werden. Es besteht kein Rechtsanspruch.

Beispiel: Ein kleines Unternehmen lässt eine Durchführbarkeitsstudie mit förderfähigen Kosten von 50.000 € erstellen. Bei bis zu 60 % wären das indikativ 30.000 € Zuschuss und damit oberhalb der Bagatellgrenze von 15.000 €. Die tatsächliche Quote setzt die TBI im Bewilligungsverfahren fest.

Wichtig: Nachrang zum ZIM

Nach der Richtlinie ist das Bundesprogramm ZIM vorrangig zu nutzen, ausnahmsweise sind in der Förderperiode 2021 bis 2027 bis zu zwei aufeinanderfolgende Landesvorhaben möglich. Das ZIM nimmt seit dem 07.07.2026 keine neuen Anträge an, eine Wiederaufnahme ist angestrebt, aber nicht zugesagt. Bereits gestellte Anträge werden weiter bearbeitet. Klären Sie vor der Planung bei der TBI, wie diese Vorrangregel in der Zeit des Antragsstopps angewendet wird.

GRW: Investitionen mit Arbeitsplatzeffekt

Die GRW bezuschusst Investitionen gewerblicher Unternehmen, bei KMU Errichtung, Erweiterung, Diversifizierung und grundlegende Änderung des Produktionsprozesses. Das Vorhaben braucht einen Primäreffekt und muss die Zahl der Arbeitsplätze um mindestens 10 % erhöhen oder das Abschreibungskriterium erfüllen. Die Förderung ist nach Landkreisen gestaffelt, im Landkreis Vorpommern-Greifswald liegen die Basissätze höher als im übrigen Land. Die Zweckbindung beträgt mindestens fünf Jahre. Die Förderdatenbank verweist auf eine neue Richtlinie für Anträge ab 01.01.2023, deren aktuelle Sätze Sie vor der Planung beim LFI erfragen sollten. Beginn des Vorhabens ist in der Regel der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags, Allgemeines in GRW-Investitionszuschuss.

Kombination mit Bundesförderung

Landeszuschüsse und Forschungszulage lassen sich nur kombinieren, wenn dieselben Kosten nicht doppelt gefördert werden und die Beihilfegrenzen eingehalten sind. Die Regeln stehen in Fördermittel kombinieren.

So gehen Sie vor

  1. Vorhaben einordnen: Forschung und Innovation über die TBI, Investition über das LFI.
  2. Vor Beginn beantragen: Bei der TBI spätestens 14 Tage vor Vorhabenbeginn und erst nach schriftlicher Bestätigung starten.
  3. Frist im Blick behalten: Die FuE-Richtlinie endet am 30.06.2027.
  4. Bundesprogramme einbeziehen: Forschungszulage und ERP-Förderkredite stehen unabhängig vom Land offen. Das ZIM nimmt seit dem 07.07.2026 keine neuen Anträge an.

Häufige Fragen

Welche Stelle ist in Mecklenburg-Vorpommern zuständig?

Das Technologie-Beratungs-Institut (TBI) für Forschung und Innovation, das Landesförderinstitut (LFI) für die GRW-Investitionsförderung.

Wie hoch ist die FuE-Förderung?

Je nach Vorhaben und Größe zwischen 25 % und 80 %. Im Grundsatz höchstens 50 % in der industriellen Forschung und 25 % in der experimentellen Entwicklung, dazu Aufschläge für KMU und 15 % bei Zusammenarbeit mit einer Forschungseinrichtung.

Bis wann gilt die FuE-Richtlinie?

Die Verwaltungsvorschrift vom 09.11.2023 tritt mit Ablauf des 30.06.2027 außer Kraft. Klären Sie bei der TBI, wie danach verfahren wird.

Was gilt für das ZIM?

Nach der Landesrichtlinie ist das ZIM vorrangig zu nutzen. Es nimmt seit dem 07.07.2026 keine neuen Anträge an. Wie die TBI das handhabt, erfragen Sie vor der Antragstellung.

Kann ich Landes- und Bundesförderung kombinieren?

Ja, wenn dieselben Kosten nicht doppelt gefördert werden und die Beihilfegrenzen eingehalten sind. Die Forschungszulage ist unabhängig vom Standort.

Welche Förderung passt zu Ihrem Vorhaben in Mecklenburg-Vorpommern?

Der Fördermittelcheck berücksichtigt Ihren Standort und zeigt in wenigen Fragen, welche Programme in Frage kommen.

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Quellen

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung. Konditionen und Fördervoraussetzungen ändern sich, maßgeblich sind die Programmunterlagen der Förderinstitute und die Entscheidung Ihrer Hausbank. Stand: 21. Oktober 2026.