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Fördermittel Thüringen 2026: FTI-Thüringen, Innovationsgutscheine und InnoInvest

FG
FörderGuide-Redaktion
Stand der Quellen: 21. Oktober 2026 · Lesezeit ca. 6 Min.
Thüringer Unternehmen können Entwicklung, kleinere Innovationsvorhaben und Investitionen über die Thüringer Aufbaubank fördern lassen. Hier stehen Konditionen und Fristen.
Förderbank
TAB
Thüringer Aufbaubank
FuE individuell
bis 2,5 Mio. €
je Vorhaben, KMU
InnoInvest
bis 200.000 €
Festbetrag, KMU
FTI-Richtlinie
30.06.2027
Verlängerung möglich

Die Thüringer Aufbaubank als Förderstelle

Die Thüringer Aufbaubank (TAB) bewilligt die wichtigsten Landesprogramme für Unternehmen. Anträge laufen in der Regel über das EFRE-Portal 2021 bis 2027 der TAB. Daneben stehen die Bundesprogramme offen, vor allem die Forschungszulage und der ERP-Förderkredit KMU. Für Investitionen in Fördergebieten kommt die GRW in Frage.

Thüringer Programme im Überblick

ProgrammArtKonditionenHinweis
FTI-Thüringen TECHNOLOGIE: FuE individuellZuschussIndustrielle Forschung bis 70 % (klein) bzw. 60 % (mittel), experimentelle Entwicklung bis 45 % (klein) bzw. 35 % (mittel), bis 2,5 Mio. € je VorhabenKMU, Vorhaben in Thüringen und in einem der Spezialisierungsfelder der RIS Thüringen, laufend beantragbar
FTI-Thüringen TECHNOLOGIE: VerbundZuschussBis zu 80 % (klein), 75 % (mittel), 65 % (groß) in der industriellen Forschung, bis 7,5 Mio. €Große Unternehmen nur im Verbund mit KMU, überwiegend über Wettbewerbsaufrufe
FTI-Thüringen InnovationsgutscheineZuschussBis 50 %, InnoDecide und InnoPrepare bis 50.000 €, InnoSecure und InnoCreate bis 20.000 €Durchführbarkeitsstudien, Schutzrechte, externe Dienstleistungen zur Marktreife
InnoInvestZuschuss (Festbetrag)Förderfähige Ausgaben von 5.000 € bis 1 Mio., Zuschuss gestaffelt von 2.500 € bis 200.000 €Innovative Investitionen von KMU, Richtlinie seit 01.09.2025 bis 31.12.2029

Stand Oktober 2026. Quellen: Förderdatenbank des Bundes, Thüringer Aufbaubank. Verbindlich sind die aktuellen Richtlinien der Förderstellen.

FTI-Thüringen: Forschung und Entwicklung

Die Richtlinie FTI-Thüringen TECHNOLOGIE fördert einzelbetriebliche Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, Verbundvorhaben und kleinvolumige Verbünde in experimenteller Entwicklung (Thüringen Verbund Dynamik, bis 500.000 €). KMU sind für alle Bereiche antragsberechtigt. Das Vorhaben muss in Thüringen stattfinden und einem der fünf Spezialisierungsfelder der Regionalen Innovationsstrategie zugeordnet werden können. Die Richtlinie endet laut Förderdatenbank am 30.06.2027, eine Verlängerung ist bis längstens 31.12.2029 möglich. Der Antrag muss vor Vorhabenbeginn gestellt werden, ein vorzeitiger Start ist frühestens am Tag nach Antragseingang und auf eigenes Risiko zulässig. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Beispiel: Ein mittleres Unternehmen entwickelt ein neues Produkt (experimentelle Entwicklung) mit förderfähigen Kosten von 600.000 €. Bei bis zu 35 % wären das indikativ 210.000 € Zuschuss. Die tatsächliche Quote setzt die TAB im Bewilligungsverfahren fest.

Innovationsgutscheine und InnoInvest für kleinere Vorhaben

Die Innovationsgutscheine decken vier Bereiche ab: Durchführbarkeitsstudien (InnoDecide), die Vorbereitung von Verbundanträgen bei Bund und EU (InnoPrepare), Schutzrechte (InnoSecure) und externe Dienstleistungen zur Marktreife (InnoCreate). In der Regel sollen mindestens drei Angebote eingeholt werden. InnoInvest zahlt einen Festbetrag für innovative Investitionen von KMU, gestaffelt nach den förderfähigen Ausgaben. Beispiel nach der Tabelle der Richtlinie: Bei förderfähigen Ausgaben von über 100.000 € bis 200.000 € beträgt der Zuschuss 40.000 €. Die Einordnung erfolgt anhand des wirtschaftlichsten Vergleichsangebots.

Wofür sich welches Programm eignet

Kombination mit Bundesförderung

Landeszuschüsse und Forschungszulage lassen sich nur kombinieren, wenn dieselben Kosten nicht doppelt gefördert werden und die Beihilfegrenzen eingehalten sind. Die Regeln stehen in Fördermittel kombinieren. Das ZIM nimmt seit dem 07.07.2026 keine neuen Anträge an, eine Wiederaufnahme ist angestrebt, aber nicht zugesagt. Bereits gestellte Anträge werden weiter bearbeitet.

So gehen Sie vor

  1. Vorhaben abgrenzen: Forschung und Entwicklung, kleinere Innovationsvorhaben und Investitionen getrennt betrachten.
  2. Programm zuordnen: FTI-Thüringen für Entwicklung, Innovationsgutscheine für Studien und Schutzrechte, InnoInvest für Investitionen.
  3. Vor Beginn beantragen: Über das EFRE-Portal der TAB, vor Vorhabenbeginn.
  4. Bundesprogramme einbeziehen: Forschungszulage und ERP-Förderkredite stehen unabhängig vom Land offen. Das ZIM nimmt seit dem 07.07.2026 keine neuen Anträge an.

Häufige Fragen

Welche Förderbank ist in Thüringen zuständig?

Die Thüringer Aufbaubank (TAB). Anträge laufen in der Regel über das EFRE-Portal 2021 bis 2027.

Wie hoch ist die FTI-Förderung für Unternehmen?

Bei FuE individuell in der experimentellen Entwicklung bis 45 % für kleine und 35 % für mittlere Unternehmen, in der industriellen Forschung bis 70 % bzw. 60 %. Der Höchstbetrag liegt bei 2,5 Mio. € je Vorhaben, im Verbund bei 7,5 Mio. €.

Wie lange gilt die FTI-Richtlinie?

Laut Förderdatenbank bis 30.06.2027, mit möglicher Verlängerung bis längstens 31.12.2029. Klären Sie bei der TAB, wie nach 2027 verfahren wird, bevor Sie langfristig planen.

Was fördert InnoInvest?

Innovative Investitionen von KMU als Festbetrag, gestaffelt von 2.500 € bis 200.000 € bei förderfähigen Ausgaben von 5.000 € bis 1 Mio. €. Die Richtlinie gilt seit 01.09.2025 bis 31.12.2029.

Kann ich Landes- und Bundesförderung kombinieren?

Ja, wenn dieselben Kosten nicht doppelt gefördert werden und die Beihilfegrenzen eingehalten sind. Die Forschungszulage ist unabhängig vom Standort.

Welche Förderung passt zu Ihrem Thüringer Vorhaben?

Der Fördermittelcheck berücksichtigt Ihren Standort und zeigt in wenigen Fragen, welche Programme in Frage kommen.

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Quellen

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung. Konditionen und Fördervoraussetzungen ändern sich, maßgeblich sind die Programmunterlagen der Förderinstitute und die Entscheidung Ihrer Hausbank. Stand: 21. Oktober 2026.