In Schleswig-Holstein teilen sich zwei Stellen die Programme: Die Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH) betreut die Innovationsprogramme, die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) die Investitionsförderung und Darlehen. Daneben stehen die Bundesprogramme offen, vor allem die Forschungszulage und der ERP-Förderkredit KMU.
| Programm | Art | Konditionen | Hinweis |
|---|---|---|---|
| BIF: Betriebliche Innovationen (Modul 2) | Zuschuss | Experimentelle Entwicklung bis 45 % (klein) bzw. 35 % (mittel), zuwendungsfähige Kosten 60.000 € bis 200.000 € | Nur KMU, Antrag vor Vorhabenbeginn bei der WTSH, Beitrag zu Klima, Energie, Ressourcen oder Kreislaufwirtschaft |
| BIF: Prozess- und Organisationsinnovationen (Modul 1) | Zuschuss | KMU bis 50 %, zuwendungsfähige Kosten ab 60.000 € | Antrag digital über das Service-Portal des Landes |
| FIT: Forschung, Innovation, Technologie | Zuschuss | Experimentelle Entwicklung bis 25 %, industrielle Forschung bis 50 %, Aufschläge +20 (klein), +10 (mittel), +15 (Verbund), höchstens 80 % | Zweistufig mit Förderaufrufen bei der WTSH, Spezialisierungsfelder der RIS3.SH |
| Einzelbetriebliche Investitionen (EFRE) | Zuschuss | Höchstens 20 % (klein) bzw. 10 % (mittel), Mindestinvestition 250.000 €, je neu geschaffenem Dauerarbeitsplatz 30.000 € bis 45.000 € | Nur KMU in C- oder D-Gebieten oder im Hamburg-Rand-Raum, Antrag bei der IB.SH |
| IB.SH Mikrokredit | Darlehen | 3.000 € bis 35.000 €, Laufzeit 7 Jahre | Für Gründungen bis 5 Jahre, Beratungsgespräch vor Antrag, nicht mit anderen Programmen kombinierbar |
Stand Oktober 2026. Quellen: Förderdatenbank des Bundes (Landesprogramm Wirtschaft 2021 bis 2027, IB.SH Mikrokredit). Verbindlich sind die aktuellen Richtlinien der Förderstellen.
Das Landesprogramm Wirtschaft 2021 bis 2027 bündelt die Innovationsförderung. Die Richtlinie für betriebliche Innovationen (BIF) hat drei Module. Modul 1 fördert Prozess- und Organisationsinnovationen von KMU, Modul 2 experimentelle Entwicklung, Modul 3 komplexe Forschungs- und Entwicklungsvorhaben. Die Vorhaben sollen zur Reduktion von Treibhausgasen, zur Klimaanpassung, zu mehr Energie- und Ressourceneffizienz oder zur Kreislaufwirtschaft beitragen. Die Richtlinie endet laut Förderdatenbank am 30.06.2027, eine Verlängerung ist nicht über den 31.12.2029 hinaus möglich. Die WTSH empfiehlt eine kostenfreie Beratung vor der Antragstellung. Es besteht kein Rechtsanspruch.
Die FIT-Richtlinie fördert Forschungsvorhaben, Verbundvorhaben und Durchführbarkeitsstudien in den Spezialisierungsfeldern der RIS3.SH, etwa Maritime Wirtschaft, Life Sciences, Energiewende und grüne Mobilität, Ernährungswirtschaft und Digitale Wirtschaft. Das Verfahren ist zweistufig: Zuerst reichen Sie zu festgelegten Stichtagen einen Projektvorschlag bei der WTSH ein, danach folgt der formgebundene Förderantrag. Der Eigenanteil beträgt mindestens 10 % der Gesamtkosten. Die Laufzeit endet am 30.06.2027.
Der EFRE-Investitionszuschuss richtet sich an KMU in C- und D-Fördergebieten der GRW und im Hamburg-Rand-Raum und setzt die Schaffung von mindestens zwei zusätzlichen Vollzeitarbeitsplätzen voraus. Das Vorhaben muss innovativ im Sinne der RIS3.SH sein. Der Antrag muss vor Beginn bei der IB.SH gestellt werden, ein vorzeitiger Maßnahmebeginn ist nur mit schriftlicher Genehmigung zulässig. Für Gründungen gibt es den IB.SH Mikrokredit. Größere Investitionen finanzieren Sie über Förderkredite, siehe ERP-Förderkredit KMU.
Landeszuschüsse und Forschungszulage lassen sich nur kombinieren, wenn dieselben Kosten nicht doppelt gefördert werden und die Beihilfegrenzen eingehalten sind. Die Regeln stehen in Fördermittel kombinieren. Der Mikrokredit ist nach den Programmbedingungen nicht mit anderen Programmen kombinierbar. Das ZIM nimmt seit dem 07.07.2026 keine neuen Anträge an, eine Wiederaufnahme ist angestrebt, aber nicht zugesagt. Bereits gestellte Anträge werden weiter bearbeitet.
Die WTSH für die Innovationsprogramme (BIF und FIT) und die IB.SH für Investitionsförderung und Darlehen.
In Modul 2 bis 45 % für kleine und bis 35 % für mittlere Unternehmen bei experimenteller Entwicklung. Modul 1 für Prozess- und Organisationsinnovationen fördert KMU bis 50 %. Die zuwendungsfähigen Kosten sollen mindestens 60.000 € betragen.
KMU mit Betriebsstätte in C- oder D-Gebieten der GRW oder im Hamburg-Rand-Raum, bei Mindestinvestitionen von 250.000 € und mindestens zwei zusätzlichen Vollzeitarbeitsplätzen.
Die Richtlinien des Landesprogramms Wirtschaft nennen als Laufzeit den 30.06.2027, eine Verlängerung ist bis längstens 31.12.2029 möglich.
Ja, wenn dieselben Kosten nicht doppelt gefördert werden und die Beihilfegrenzen eingehalten sind. Der IB.SH Mikrokredit ist laut Programmbedingungen nicht mit anderen Programmen kombinierbar.
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