Die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) bearbeitet die Landesprogramme für Unternehmen. Zuschüsse wie InnoTop und GRW beantragen Sie über die Kundenportale der ISB, Darlehen über Ihre Hausbank. Daneben stehen die Bundesprogramme offen, vor allem die Forschungszulage und der ERP-Förderkredit KMU.
| Programm | Art | Konditionen | Hinweis |
|---|---|---|---|
| InnoTop, Innovationsgutschein | Zuschuss | 50 % der förderfähigen Ausgaben, höchstens 40.000 € | Für FuE-Aufträge an externe Einrichtungen, einmal pro Kalenderjahr beantragbar |
| InnoTop, Durchführbarkeitsstudie | Zuschuss | 70 % (klein), 60 % (mittel), 50 % (groß), höchstens 80.000 € je Vorhaben | Vor Antragseingang nicht beginnen |
| InnoTop, FuE-Vorhaben | Zuschuss | Grundsatz 50 % (industrielle Forschung) und 25 % (experimentelle Entwicklung), erhöhbar auf höchstens 80 %, bis 700.000 € je Vorhaben | Antrag über das EFRE-Kundenportal der ISB. Klimabonus für klimaschützende Vorhaben möglich |
| GRW, Investitionszuschuss | Zuschuss | 10 % bis 35 % der förderfähigen Kosten, Mindestzuschuss 20.000 € | Nur in GRW-Fördergebieten, Antrag über das ISB-Kundenportal vor Investitionsbeginn |
| ISB-Mittelstandskredit | Darlehen | Investitionen bis 5 Mio. €, Betriebsmittel bis 2 Mio. €, bis 100 % der förderfähigen Kosten, Laufzeit 2 bis 20 Jahre, optional 50 % Haftungsfreistellung für die Bank | KMU, Antrag über die Hausbank vor Vorhabenbeginn |
Stand Oktober 2026. Quellen: Förderdatenbank des Bundes, ISB Rheinland-Pfalz (Flyer GRW, Stand Januar 2025). Verbindlich sind die aktuellen Richtlinien der ISB.
Das Einzelbetriebliche Innovations- und Technologieförderungsprogramm (InnoTop) fördert Forschung und Entwicklung mit hohem Innovationsgrad und erheblichem Realisierungsrisiko, als nicht rückzahlbaren Zuschuss. Gefördert werden vorrangig KMU und Unternehmen bis 499 Beschäftigte, große Unternehmen nur bei besonderer Bedeutung für das Land. Die drei Module sind Innovationsgutscheine, Durchführbarkeitsstudien und FuE-Vorhaben. Für klimaschützende Vorhaben gibt es einen zusätzlichen Klimabonus, dessen Höchstbetrag in den Quellen mit 800.000 € bzw. 850.000 € unterschiedlich angegeben ist, klären Sie das vorab mit der ISB. Geförderte Vorhaben müssen spätestens zwölf Monate nach dem Zuwendungsbescheid abgeschlossen sein.
Der Investitionszuschuss für die gewerbliche Wirtschaft gilt nur in ausgewählten strukturschwachen Regionen des Landes (GRW-Fördergebiete) und setzt voraus, dass vorhandene Dauerarbeitsplätze gesichert und neue geschaffen werden. Der Zuschuss liegt nach dem ISB-Flyer bei 10 % bis 35 % der förderfähigen Kosten. Ob Ihr Standort im Fördergebiet liegt, zeigt die Fördergebietskarte der ISB. Der Antrag muss vor Investitionsbeginn gestellt werden. Den allgemeinen Ablauf erklärt GRW-Förderung im Überblick.
Der ISB-Mittelstandskredit finanziert Investitionen, Betriebsmittel, Warenlager sowie Gründungen, Nachfolgen und Beteiligungen von KMU. Der Zins wird aus ERP-Mitteln verbilligt, günstigere Konditionen gelten für Vorhaben in GRW-Fördergebieten. Die Bank kann eine 50-prozentige Haftungsfreistellung beantragen, der Kreditnehmer haftet weiter voll. Als Vorhabenbeginn gilt schon der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags. Ausnahmsweise ist ein Antrag noch bis drei Monate danach möglich, wenn vorher ein aktenkundiges Finanzierungsgespräch stattfand und das Vorhaben zu weniger als 50 % umgesetzt ist.
Die Forschungszulage lässt sich mit Landesförderung verbinden, wenn dieselben Kosten nicht doppelt gefördert werden und die Beihilfegrenzen eingehalten sind. Einen Förderkredit kombinieren Sie mit einem Zuschuss für den übrigen Teil der Investition. Die Regeln stehen in Fördermittel kombinieren, die Quoten im Vergleich in Förderquote erklärt.
Die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB). Zuschüsse laufen über ihre Kundenportale, Darlehen über die Hausbank.
Forschung und Entwicklung mit hohem Innovationsgrad als Zuschuss: Innovationsgutscheine bis 40.000 €, Durchführbarkeitsstudien bis 80.000 € und FuE-Vorhaben bis 700.000 € je Vorhaben.
Nach dem ISB-Flyer (Stand Januar 2025) 10 % bis 35 % der förderfähigen Kosten, nur in GRW-Fördergebieten. Der Mindestzuschuss beträgt 20.000 €.
Für Investitionen bis 5 Mio. € und für Betriebsmittel bis 2 Mio. €, mit Laufzeiten von 2 bis 20 Jahren. Mit Haftungsfreistellung gilt für Investitionen ein niedrigerer Höchstbetrag von 800.000 €.
Vor Vorhabenbeginn. Beim Mittelstandskredit zählt bereits der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags als Beginn, bei Zuschüssen darf vor Antragseingang oder Zulassung nicht begonnen werden.
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