Maschinenbauunternehmen fördern zwei Dinge: die Entwicklung neuer Maschinen, Komponenten und Verfahren und die Investition in Fertigung und Standort. Für die Entwicklung kommt vor allem die Forschungszulage in Frage, für Investitionen Zuschüsse wie die GRW und Förderkredite. Beide Felder lassen sich verbinden, wenn die Kosten sauber getrennt sind, siehe Fördermittel kombinieren.
| Programm | Art | Konditionen | Hinweis |
|---|---|---|---|
| Forschungszulage | Steuerliche Zulage | 25 %, KMU für Aktivitäten nach dem 27.03.2024 auf Antrag 35 %, Bemessungsgrundlage ab 2026 bis 12 Mio. € je Wirtschaftsjahr | Rückwirkend im Rahmen der Vierjahresfrist, siehe rückwirkend beantragen |
| GRW-Investitionszuschuss | Zuschuss | In C-Gebieten bis 35 % (klein), 25 % (mittel), 15 % (groß), in D-Gebieten 20 % und 10 % für KMU | Nur in Fördergebieten, Antrag vor Vertragsabschluss, siehe GRW |
| ERP-Förderkredit KMU (KfW) | Darlehen | Für Investitionen und Betriebsmittel | Antrag über die Hausbank, siehe ERP-Förderkredit KMU |
| ERP-Förderkredit Digitalisierung (KfW) | Darlehen mit ERP-Zuschuss | Stufe 1 bis 7,5 Mio. €, Stufen 2 und 3 bis 25 Mio. € je Vorhaben | Vernetzte Fertigung, MES, siehe ERP-Förderkredit Digitalisierung |
| EEW (Energieeffizienz) | Zuschuss oder Kredit mit Tilgungszuschuss | Mess-, Steuer- und Regeltechnik 25 bis 45 %, Optimierung Basis 10 bis 15 % | Für Fertigung und Anlagen, siehe Energieförderung |
Stand Oktober 2026. Quellen: FZulG, Förderdatenbank des Bundes, KfW, IHK Halle-Dessau. Verbindlich sind die aktuellen Richtlinien der Förderstellen.
Förderfähig sind Personalkosten der Beschäftigten, die an einem begünstigten Vorhaben arbeiten, auch anteilig nach Arbeitszeit. Im Maschinenbau gehören dazu die Entwicklung neuer Maschinenkomponenten oder -generationen, Konstruktionsarbeit mit technischer Unsicherheit, neue Fertigungsverfahren und Automatisierungslösungen sowie Steuerungssoftware. Routinekonstruktion nach bekanntem Stand zählt nicht. Bei Auftragsforschung an externe Dienstleister sind 70 % des Entgelts ansetzbar (für Aufträge nach dem 27.03.2024). Für Vorhaben ab 2026 gibt es eine Gemeinkostenpauschale von 20 %. Eine eigene F&E-Abteilung ist nicht nötig, entscheidend ist die nachvollziehbare Dokumentation der Arbeitszeit.
Für abgeschlossene Jahre gilt die Vierjahresfrist ab Ende des Kalenderjahres der Aufwendungen. Für 2022 endet sie am 31.12.2026, mit 25 % statt 35 %, siehe Forschungszulage rückwirkend beantragen.
Die GRW bezuschusst Investitionen gewerblicher Unternehmen in strukturschwachen Regionen, also Maschinen, Anlagen und Gebäude. Gefördert wird nur in ausgewiesenen C- und D-Fördergebieten, viele Branchen sind ausgeschlossen. Die Höchstsätze sind Obergrenzen, die konkrete Ausgestaltung liegt bei den Bundesländern. Der Antrag muss vor Unterschrift unter die Liefer- und Leistungsverträge gestellt werden, den förderunschädlichen vorzeitigen Beginn regeln die Länder unterschiedlich. Die Zweckbindung beträgt mindestens fünf Jahre, für KMU in begründeten Fällen mindestens drei Jahre. Ob Ihr Standort im Fördergebiet liegt, zeigt die Landesförderstelle, siehe GRW-Investitionszuschuss.
Förderkredite sind kein Zuschuss, aber ein Finanzierungsbaustein. Der ERP-Förderkredit KMU eignet sich für Investitionen und Betriebsmittel, der ERP-Förderkredit Digitalisierung für vernetzte Fertigung, Cloud und MES. Beantragt wird über die Hausbank vor Vorhabenbeginn. Für den Kauf von Werkzeugmaschinen siehe CNC-Maschine fördern lassen, steuerliche Hebel stehen in Steuerliche Investitionsförderung 2026.
Das ZIM nimmt seit dem 07.07.2026 keine neuen Anträge an, eine Wiederaufnahme ist angestrebt, aber nicht zugesagt. Bereits gestellte Anträge werden weiter bearbeitet. Maschinenbauer, die auf das ZIM gesetzt hatten, finden Alternativen in der Forschungszulage und den Programmen der Länder, siehe Baden-Württemberg, Bayern, NRW und Niedersachsen.
Möglicherweise. Förderfähig sind auch neue Fertigungsverfahren, Automatisierungslösungen und Prozessinnovationen, wenn technische Unsicherheit vorliegt. Routinekonstruktion nach bekanntem Stand zählt nicht. Die BSFZ prüft den Einzelfall.
Nein. Förderfähig ist auch die anteilige Arbeitszeit einzelner Beschäftigter. Entscheidend ist die nachvollziehbare Dokumentation von Arbeitszeit und Arbeitspaketen.
Ja, aber nicht für dieselben Kosten. Kosten, die anderweitig gefördert werden, zählen nicht zur Bemessungsgrundlage der Zulage (§ 7 FZulG).
Nein. Die GRW gilt nur in ausgewiesenen Fördergebieten und für zugelassene Branchen. Ob Standort und Vorhaben passen, klärt die Landesförderstelle.
Nein, das ZIM nimmt seit dem 07.07.2026 keine neuen Anträge an. Eine Wiederaufnahme ist angestrebt, aber nicht zugesagt.
Der Fördermittelcheck berücksichtigt Ihren Standort und zeigt in wenigen Fragen, welche Programme in Frage kommen.
Jetzt Förderpotenzial prüfen →Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung. Konditionen und Fördervoraussetzungen ändern sich, maßgeblich sind die Programmunterlagen der Förderinstitute und die Entscheidung Ihrer Hausbank. Stand: 21. Oktober 2026.