Energie

Energieförderung für Unternehmen 2026: EEW, Energieberatung und BEG

FG
FörderGuide-Redaktion
Stand der Quellen: 21. Oktober 2026 · Lesezeit ca. 6 Min.
Die Energieförderung für Unternehmen ist breiter als Photovoltaik. Hier stehen die EEW-Module mit Sätzen, die geförderte Energieberatung und die Änderungen der BEG seit Juli 2026.
EEW
bis 31.12.2028
Antrag vor Maßnahmenbeginn
Zuschuss je Vorhaben
bis 20 Mio. €
Module 2 bis 4
Energieberatung
50 %
bis 31.12.2026 befristet
BEG-Reform
21.07.2026
Tilgungszuschüsse minus 10 Punkte

Mehr als Photovoltaik

Die Förderlandschaft für betriebliche Energieeffizienz umfasst Zuschüsse, Kredite mit Tilgungszuschuss und geförderte Beratung. Für die meisten Mittelständler sind drei Bausteine relevant: die Bundesförderung Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW), die Energieberatung als Einstieg und, bei Gebäuden, die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Dazu kommen Landesprogramme, siehe Bayern und NRW.

EEW: sechs Module im Überblick

Die EEW fördert Investitionen in effiziente Anlagen und Prozesse. Wahlweise erhalten Sie einen direkten Zuschuss vom BAFA oder einen KfW-Kredit mit Tilgungszuschuss, die KfW-Variante finanziert bis zu 100 % der förderfähigen Kosten, höchstens 100 Mio. € je Vorhaben.

ModulFördersatzHöchstbetrag je VorhabenEinschränkung
1 Querschnittstechnologien20 bis 25 %200.000 €Nur KMU, Mindestinvestition 2.000 € netto
2 Prozesswärme aus erneuerbaren Energien40 bis 60 % (Biomassefeuerung 20 bis 40 %)20 Mio. €Keine Größenbeschränkung genannt
3 Mess-, Steuer- und Regeltechnik, Energiemanagementsoftware25 bis 45 %20 Mio. €Keine Größenbeschränkung genannt
4 Optimierung von Anlagen und Prozessen, Basisförderung10 bis 15 %20 Mio. €Nur KMU
4 Optimierung, PremiumförderungNach Unternehmensgröße und Maßnahme20 Mio. €Dekarbonisierungsbonus größenabhängig
5 Transformationsplan40 bis 60 % der förderfähigen Kosten60.000 €, mit Netzwerkteilnahme bis 90.000 €Antrag über VDI/VDE
6 Elektrifizierung kleiner Unternehmenbis 33 %200.000 €Nur Kleinunternehmen, Mindestinvestition 2.000 € netto

Stand April 2026 laut IHK Halle-Dessau, die Sätze gelten für den BAFA-Zuschuss bzw. den KfW-Tilgungszuschuss. Antragstellung vorerst bis 31.12.2028 möglich. Daneben gibt es einen Förderwettbewerb mit Förderquoten bis 60 % und bis zu 20 Mio. € je Vorhaben.

Wichtig: Großunternehmen sind in den Modulen 1, 4 (Basis) und 6 ausgeschlossen. Der Antrag muss in allen Modulen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Die Antragstellung ist nach der Förderrichtlinie vom 25.01.2024 bis 31.12.2028 möglich.

Beispiel: Ein KMU ersetzt eine Druckluftanlage für 120.000 € netto (Modul 1 Querschnittstechnologien). Bei 20 bis 25 % Fördersatz wären das indikativ 24.000 € bis 30.000 € Zuschuss und damit unter der Grenze von 200.000 €. Den tatsächlichen Satz legt der Bescheid fest.

Energieberatung als Einstieg

Die Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme bezuschusst 50 % der Nettoberatungskosten, mit Höchstbeträgen von 600 € bis 5.000 € je Beratungsart. Sie ist für KMU gedacht, die nach § 8 EDL-G nicht zum Energieaudit verpflichtet sind, und bis 31.12.2026 befristet. Details im Artikel BAFA-Förderung für Unternehmen.

BEG Nichtwohngebäude: Reform seit 21.07.2026

Die BEG fördert die energetische Sanierung und den Neubau von Nichtwohngebäuden. Seit der Reform vom 21.07.2026 gelten nach der Zusammenfassung des Ökozentrums NRW unter anderem diese Änderungen: Der Erneuerbare-Energien-Bonus von 5 % entfällt, stattdessen ist bei Effizienzgebäude-Stufen ein Anteil erneuerbarer Energien von mindestens 65 % Pflicht. Die Tilgungszuschüsse sinken durchgängig um 10 Prozentpunkte, der Ausgleich erfolgt über erweiterte Zinsverbilligungen. Nach den neuen Sätzen gibt es für ein Effizienzgebäude 40 einen Tilgungszuschuss von 10 %, für Effizienzgebäude 55 von 5 %, für Effizienzgebäude 70 keinen. Der Höchstbetrag für Nichtwohngebäude bleibt bei 10 Mio. € je Vorhaben. Die Förderung der Einzelmaßnahme Beleuchtung für Nichtwohngebäude ist gestrichen. Bereits zugesagte Anträge sind nicht betroffen. Stellen Sie den Antrag vor Beginn des Vorhabens und prüfen Sie die Richtlinien vom 17.07.2026.

Warum Effizienzinvestitionen sich schneller rechnen

Der nationale CO2-Preis liegt 2026 in einem Korridor von 55 bis 65 € je Tonne. Für 2027 sieht nach Berichten zum Kabinettsbeschluss vom 12.08.2026 der Entwurf zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes denselben Korridor vor, das Gesetz ist noch im Verfahren. Höhere Energiekosten verkürzen die Amortisation von Effizienzmaßnahmen. Wirtschaftlichkeit und Förderfähigkeit prüfen Sie je Maßnahme, die Förderung ersetzt keine Rechnung.

Kombination mit anderen Förderungen

EEW-Zuschüsse, Landeskredite und steuerliche Hebel lassen sich verbinden, solange dieselben Kosten nicht doppelt gefördert werden und die Beihilfegrenzen eingehalten sind. Die Regeln stehen in Fördermittel kombinieren, steuerliche Hebel in Steuerliche Investitionsförderung 2026.

So gehen Sie vor

  1. Verbrauch und Potenziale erfassen: Eine geförderte Energieberatung liefert die Grundlage.
  2. Modul zuordnen: Querschnittstechnik, Prozesswärme, Messtechnik oder Prozessoptimierung führen zu unterschiedlichen EEW-Modulen.
  3. Vor Bestellung beantragen: Zuschuss beim BAFA oder Kredit über die Hausbank, jeweils vor Maßnahmenbeginn.
  4. Bundesprogramme einbeziehen: Forschungszulage und ERP-Förderkredite stehen unabhängig vom Land offen. Das ZIM nimmt seit dem 07.07.2026 keine neuen Anträge an.

Häufige Fragen

Welche Energieförderung gibt es für Unternehmen?

Vor allem die Bundesförderung Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) mit BAFA-Zuschuss oder KfW-Kredit, die geförderte Energieberatung und für Gebäude die BEG Nichtwohngebäude. Dazu kommen Landesprogramme.

Wie hoch sind die EEW-Fördersätze?

Je nach Modul 10 % bis 60 %, etwa 20 bis 25 % für Querschnittstechnologien (nur KMU, bis 200.000 €) und 40 bis 60 % für Prozesswärme aus erneuerbaren Energien (bis 20 Mio. €).

Was hat sich bei der BEG Nichtwohngebäude geändert?

Seit 21.07.2026 entfällt der EE-Bonus von 5 %, die Tilgungszuschüsse sinken um 10 Prozentpunkte und die Förderung der Einzelmaßnahme Beleuchtung für Nichtwohngebäude ist gestrichen. Bereits zugesagte Anträge sind nicht betroffen.

Muss ich vor der Bestellung beantragen?

Ja. Bei der EEW und der BEG muss der Antrag vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Ein vorzeitiger Beginn kann die Förderung kosten.

Kann ich mehrere Förderungen kombinieren?

Ja, wenn dieselben Kosten nicht doppelt gefördert werden und die Beihilfegrenzen eingehalten sind.

Welche Energieförderung passt zu Ihrem Vorhaben?

Der Fördermittelcheck berücksichtigt Ihren Standort und zeigt in wenigen Fragen, welche Programme in Frage kommen.

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Quellen

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung. Konditionen und Fördervoraussetzungen ändern sich, maßgeblich sind die Programmunterlagen der Förderinstitute und die Entscheidung Ihrer Hausbank. Stand: 21. Oktober 2026.