Die NRW.BANK ist die Förderbank des Landes. Darlehen beantragen Sie über Ihre Hausbank, wobei die Vorhabendaten vorab im Kundenportal der NRW.BANK erfasst werden. Den GRW-Zuschuss beantragen Sie direkt bei der NRW.BANK. Daneben stehen die Bundesprogramme offen, vor allem die Forschungszulage und der ERP-Förderkredit KMU.
Das Regionale Wirtschaftsförderungsprogramm fördert Investitionen kleiner und mittlerer gewerblicher Unternehmen in ausgewiesenen Fördergebieten, die Dauerarbeitsplätze schaffen oder sichern. Ausgeschlossen sind unter anderem Land- und Forstwirtschaft, Handel, Finanzdienstleistungen und Verwaltung, die Branche muss auf der Positivliste stehen. Es besteht kein Rechtsanspruch. Die Höchstsätze:
| Unternehmensgröße | C 1-Gebiet | C 2-Gebiet | D-Gebiet |
|---|---|---|---|
| Kleine Unternehmen | 35 % | 30 % | 20 % |
| Mittlere Unternehmen | 25 % | 20 % | 10 % |
| Große Unternehmen | 15 % | 10 % | nur De-minimis |
Höchstsätze für Investitionen laut Förderdatenbank (Runderlass ab 25.03.2024, gültig bis 31.12.2027). Der Höchstsatz im C-Gebiet gilt in der Regel nur bei einem Arbeitsplatzzuwachs von mehr als 20 % oder einer Ausbildungsquote von mindestens 10 %. Für Transformationsvorhaben gelten abweichende Sätze.
Weitere Voraussetzungen: mindestens 25 % Eigen- oder Fremdmittel, der Investitionsbetrag muss die durchschnittlichen Abschreibungen der letzten drei Jahre um mindestens 50 % übersteigen oder die Dauerarbeitsplätze um mindestens 10 % steigen, die Arbeitsplätze müssen fünf Jahre besetzt bleiben, das Vorhaben ist innerhalb von 36 Monaten abzuschließen. Großunternehmen benötigen mindestens 30 neue Dauerarbeitsplätze. Als Vorhabenbeginn gelten Baubeginn oder der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags, ein vorzeitiger Beginn führt zur Ablehnung. Der allgemeine Ablauf steht in GRW-Förderung im Überblick.
| Programm | Art | Konditionen | Hinweis |
|---|---|---|---|
| Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm (GRW) | Zuschuss | Sätze siehe Tabelle oben, förderfähige Ausgaben mindestens 150.000 €, höchstens 600.000 € je geschaffenem und 350.000 € je gesichertem Dauerarbeitsplatz | Antrag bei der NRW.BANK vor Vorhabenbeginn, Positivliste der Branchen, Handel ausgeschlossen |
| NRW.BANK.Invest Zukunft | Darlehen mit Tilgungsnachlass | Bis 10 Mio. €, bis 100 % der Kosten, Laufzeit 3 bis 10 Jahre, Tilgungsnachlass für KMU: bis 1 Mio. € 10 % (mittel) bzw. 20 % (klein), darüber 5 % bzw. 10 % | Für Klimaschutz, Umweltschutz, Circular Economy, Effizienz, Mobilität, Digitalisierung und Innovation. Antrag über die Hausbank, optional 50 % Haftungsfreistellung ab 25.000 € |
| Beratungs- und Markteinführungsförderung (im RWP) | Zuschuss | Beratung 25 % bzw. in einer zweiten Phase 50 %, Markteinführung innovativer Produkte 50 % (höchstens 400.000 €), Schulung bis 40 % (C) bzw. 35 % (D) | Nur in Fördergebieten |
| ERP-Förderkredit Innovation und Digitalisierung | Darlehen und Zuschuss | Darlehen bis 25 Mio. €, Zuschüsse bis 200.000 €, optional 50 % Haftungsfreistellung | Bundesprogramme, von der NRW.BANK vermittelt |
Stand Oktober 2026. Quellen: Förderdatenbank des Bundes, NRW.BANK (Konditionenauswahl vom 21.10.2026, Merkblatt Stand 07/2026). Verbindlich sind die aktuellen Richtlinien der NRW.BANK.
Das Programm finanziert Investitionen in Klimaschutz, Umweltschutz, Circular Economy, Effizienz, Mobilität, Digitalisierung und Innovation, jeweils mit festem Zins über die Laufzeit. Für den Verwendungszweck Innovation muss das Unternehmen in mindestens einem der letzten drei Geschäftsjahre FuE-Kosten von mindestens 10 % der Betriebskosten oder 5 % des Nettoumsatzes gehabt haben. Der Tilgungsnachlass gilt nur für kleine und mittlere Unternehmen, er wird gleich mit beantragt und setzt voraus, dass die Verwendungsbestätigung innerhalb der tilgungsfreien Zeit eingereicht wird. Die Höchstzinsen lagen laut Konditionenauswahl vom 21.10.2026 je nach Laufzeit und Preisklasse zwischen etwa 4,4 % und 11,1 %, Großunternehmen erhalten eine Reduzierung. Nicht gefördert werden unter anderem FuE-Aufwendungen selbst, Grunderwerb, reine Ersatzinvestitionen und Umschuldungen.
Förderkredite lassen sich mit Zuschüssen kombinieren, solange dieselben Kosten nicht doppelt gefördert werden und die Beihilfegrenzen eingehalten sind. Die Forschungszulage ist unabhängig vom Standort. Die Regeln stehen in Fördermittel kombinieren, die Quoten der Programme im Vergleich in Förderquote erklärt.
Die NRW.BANK. Darlehen laufen über die Hausbank, der GRW-Zuschuss wird direkt bei der NRW.BANK beantragt.
Für Investitionen im C 1-Gebiet bis 35 % (klein), 25 % (mittel) und 15 % (groß), im C 2-Gebiet 30, 20 und 10 %, im D-Gebiet 20 und 10 % für KMU. Der Höchstsatz im C-Gebiet gilt in der Regel nur bei Arbeitsplatzzuwachs von über 20 % oder einer Ausbildungsquote von mindestens 10 %.
Ein Darlehen bis 10 Mio. € für Klimaschutz, Umweltschutz, Circular Economy, Effizienz, Mobilität, Digitalisierung und Innovation. KMU erhalten einen Tilgungsnachlass, bei Darlehen bis 1 Mio. € 10 % (mittel) bzw. 20 % (klein).
Vor Vorhabenbeginn. Als Beginn gelten bei der GRW Baubeginn oder der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags, ein vorzeitiger Beginn führt zur Ablehnung.
Ja, wenn dieselben Kosten nicht doppelt gefördert werden und die Beihilfegrenzen eingehalten sind.
Der Fördermittelcheck berücksichtigt Ihren Standort und zeigt in wenigen Fragen, welche Programme in Frage kommen.
Jetzt Förderpotenzial prüfen →Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung. Konditionen und Fördervoraussetzungen ändern sich, maßgeblich sind die Programmunterlagen der Förderinstitute und die Entscheidung Ihrer Hausbank. Stand: 21. Oktober 2026.