Über FörderGuide
Ist die FörderGuide-Analyse wirklich kostenlos?+
Ja, vollständig. Die Analyse kostet nichts, keine Registrierung, kein Abo, keine versteckten Gebühren. FörderGuide verdient eine Provision nur dann, wenn durch einen vermittelten Berater tatsächlich Fördermittel ausgezahlt werden. Für Sie entstehen zu keinem Zeitpunkt Vorabkosten.
Wie funktioniert die Analyse genau?+
Sie beantworten wenige Fragen zu Branche, Unternehmensgröße, Standort, geplanten Vorhaben und F&E-Aktivitäten. Eine KI analysiert Ihr Profil anhand der gängigen Förderprogramme und erstellt sofort einen strukturierten Report mit indikativen Programmen und Betragsschätzungen. Das Ergebnis kommt direkt auf dem Bildschirm und zusätzlich per E-Mail.
Welche Programme werden analysiert?+
FörderGuide prüft Ihr Profil gegen die gängigen Förderprogramme auf Bundes-, Landes- und EU-Ebene, darunter:
- F&E-Zulage (Forschungszulagengesetz, FZulG)
- Energie- und Gebäudeförderung (BEG, EEW, KfW), sofern eine Betriebsimmobilie vorhanden ist
- GRW, Investitionszuschüsse Gemeinschaftsaufgabe
- KfW-Programme (ERP-Förderkredite für Investitionen und Digitalisierung, Gründerkredite)
- BAFA-Programme (Energieberatung, Unternehmensberatung)
- Länderprogramme (LfA Bayern, NRW.BANK, L-Bank BW u.a.)
Was passiert nach der Analyse?+
Sie erhalten sofort eine Ersteinschätzung und können optional einen kostenlosen 30-Minuten-Termin mit einem unabhängigen Fördermittelberater vereinbaren. Das Gespräch ist kostenlos. Der Berater arbeitet auf Erfolgsbasis, er verdient nur, wenn Fördermittel tatsächlich fließen. Für Sie entstehen keine Vorabkosten.
Sind meine Daten sicher?+
Ihre Angaben werden vertraulich behandelt und ausschließlich zur Erstellung Ihrer Analyse sowie zur Empfehlung eines passenden Beraters verwendet. Das Kurzergebnis sehen Sie sofort, ohne Kontaktdaten. Ihre Daten werden erst weitergegeben, wenn Sie im Report aktiv einen Termin anfragen und dem direkt am Button zustimmen. Dann erhält der passende Berater Ihre Kontaktdaten und Analyseergebnisse. Eine Weitergabe an nicht beteiligte Dritte findet nicht statt.
Muss ich Finanzunterlagen oder Steuerdaten hochladen?+
Nein. Die Analyse funktioniert ohne Dokumente. Sie beantworten wenige Fragen zu Branche, Größe und geplanten Vorhaben, keine sensiblen Finanzdaten, keine Steuernummern, keine Unterlagen erforderlich.
Förderprogramme im Detail
Was ist die F&E-Zulage, und was bringt sie KMU konkret?+
Die F&E-Zulage ist ein staatlicher Rechtsanspruch auf Basis des Forschungszulagengesetzes (FZulG, seit 2020). KMU erhalten 35 % ihrer F&E-Lohnkosten zurück, Großunternehmen 25 %. Für neu gestartete Vorhaben (nach dem 31.12.2025 begonnen) gilt zusätzlich eine 20 %-Gemeinkostenpauschale auf die förderfähigen Aufwendungen ohne Einzelnachweise, für bereits laufende ältere Projekte nicht. Die Zulage wird vom Finanzamt festgesetzt und auf die Ertragsteuer angerechnet, unabhängig vom Unternehmensgewinn. Ein Überschuss, auch bei Verlustunternehmen, wird ausgezahlt.
Beispiel (neues Vorhaben ab 2026): KMU mit 5 Entwicklern à 70.000 € Jahresgehalt → Bemessungsgrundlage: 5 × 70.000 € × 1,2 (Gemeinkostenpauschale) = 420.000 € → 147.000 € F&E-Zulage p.a. Bei einem bereits laufenden, älteren Projekt entfiele die Pauschale, die Bemessungsgrundlage bliebe bei 350.000 € (122.500 € F&E-Zulage).
Wir haben keine F&E-Abteilung. Kommen wir trotzdem in Frage?+
Häufig ja. Förderfähig sind alle Mitarbeiter, die an der Entwicklung neuer oder deutlich verbesserter Produkte, Verfahren oder Software arbeiten, auch anteilig. Eine eigene F&E-Abteilung ist nicht erforderlich. Förderfähig sind u.a.:
- Softwareentwicklung intern
- Verbesserung bestehender Fertigungsprozesse mit technischer Unsicherheit
- Entwicklung neuer Produktvarianten
- Beauftragung externer Dienstleister für Entwicklungsleistungen (70 % des Entgelts ansetzbar, bei Aufträgen nach dem 27.03.2024)
Kann ich Fördermittel rückwirkend beantragen?+
F&E-Zulage: Ja, solange die vierjährige Antragsfrist läuft (ab Ende des Kalenderjahres der Aufwendungen). Das sind bis zu vier zurückliegende Jahre. Der erhöhte KMU-Satz von 35 % gilt allerdings nur für Tätigkeiten nach dem 27.03.2024, für frühere Zeiträume gelten 25 %. Je länger gewartet wird, desto weniger Jahre sind erreichbar, zeitnah handeln.
ZIM: Nein, der Antrag muss vor Projektbeginn gestellt sein. Auch der Abschluss erster Liefer- oder Leistungsverträge gilt bereits als Projektbeginn.
GRW und die meisten anderen Programme: Nein, Antrag muss ebenfalls vor Investitionsbeginn gestellt werden.
Gibt es aktuell eine ZIM-Förderung?+
Nein, aktuell nicht. Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) des BMWE nimmt seit dem 07.07.2026 keine neuen Anträge an, das betrifft alle Projektformen. Eine Wiederaufnahme wird nach Angaben des Programms für Anfang 2027 angestrebt, ist aber nicht zugesagt. Bereits gestellte Anträge werden weiterbearbeitet. Wenn das ZIM wieder öffnet, fördert es konkrete F&E-Projekte mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen, der Antrag muss vor Projektbeginn gestellt sein. Wir berücksichtigen das ZIM deshalb in unserer Auswertung nicht und prüfen stattdessen unter anderem F&E-Zulage, KfW-Kredite, GRW und Energieförderung.
Kann ich mehrere Förderprogramme gleichzeitig nutzen?+
Ja, mit Einschränkungen. Viele Programme lassen sich kombinieren, solange keine doppelte Förderung
derselben Kosten erfolgt. Erlaubte Kombinationen:
- F&E-Zulage + andere Projektförderung (nur auf verschiedene Kostenpositionen, keine doppelte Förderung derselben Kosten)
- GRW-Zuschuss + KfW-Kredit (Zuschuss + günstige Finanzierung des Eigenanteils)
- Bundes- + Landesprogramm (z.B. F&E-Zulage + LfA Bayern)
Wie lange dauert die Bearbeitung eines Förderantrags?+
Je nach Programm unterschiedlich:
- F&E-Zulage: Bescheinigung bei der BSFZ bis zu 3 Monate (Angabe der Förderdatenbank), dann Antrag beim Finanzamt und Festsetzung
- ZIM: derzeit ausgesetzt (Antragsstopp seit 07.07.2026)
- BAFA Unternehmensberatung: Wenige Wochen
- KfW/LfA Kredit (über Hausbank): 4 bis 8 Wochen
- GRW: Je nach Bundesland 2 bis 6 Monate
Antragstellung & häufige Fehler
Welcher Fehler kommt am häufigsten vor?+
Investitionsbeginn vor Antragstellung. Bei GRW, ZIM und vielen anderen Programmen gilt: Wer die Maschine bereits bestellt oder den Vertrag unterschrieben hat, ist nicht mehr förderfähig. „Projektbeginn" bedeutet bereits die erste Bestellung oder Beauftragung, nicht erst der Baubeginn oder die Lieferung.
Brauche ich einen Steuerberater oder Fördermittelberater für den Antrag?+
Nicht zwingend, aber es macht einen Unterschied. Die F&E-Zulage und KfW/LfA-Kredite kann ein erfahrener Controller oder die Hausbank selbst beantragen. Für Anträge auf Innovationsförderung ist eine überzeugende Projektbeschreibung entscheidend, hier zahlt sich ein erfahrener Fördermittelberater aus. FörderGuide vermittelt nach der Ersteinschätzung einen auf Erfolgsbasis arbeitenden Berater.
Was kostet ein Fördermittelberater?+
Fördermittelberater arbeiten typischerweise auf Erfolgsbasis: 5 bis 10 % der realisierten Fördermittel, nur bei tatsächlichem Fördereingang. FörderGuide vermittelt Berater, die das Erstgespräch kostenlos führen, ohne Verpflichtung.
Lohnt sich die Analyse auch für kleine Unternehmen?+
Ja. Viele der wichtigsten Programme sind explizit auf KMU ausgerichtet und bieten dort sogar höhere Förderquoten als für große Unternehmen (F&E-Zulage: KMU 35 % vs. Großunternehmen 25 %). Die Analyse ist kostenlos, das Risiko besteht nur darin, 5 Minuten zu investieren und anschließend zu wissen, ob sich eine vertiefte Prüfung lohnt.
Ablauf und geprüfte Programme im Überblick: Fördermittelcheck von FörderGuide.