FAQ

Häufige Fragen zu Fördermitteln und zur FörderGuide-Ersteinschätzung

FG
FörderGuide-Redaktion
Stand der Quellen: 21. Oktober 2026 · Lesezeit ca. 6 Min.
Antworten auf die häufigsten Fragen zur FörderGuide-Ersteinschätzung und zu Fristen, Rückwirkung und Kombination von Fördermitteln.
Ersteinschätzung
kostenlos
indikativ, unverbindlich
Forschungszulage
4 Jahre
Antragsfrist
Antrag
vor Beginn
bei den meisten Programmen
ZIM
Antragsstopp
seit 07.07.2026

Zu FörderGuide

Ist die Ersteinschätzung kostenlos?

Ja. Die Analyse auf foerder-guide.de kostet nichts, es gibt keine Registrierung und kein Abo. FörderGuide wird nach Angabe des Betreibers vergütet, wenn über einen vermittelten Berater tatsächlich Fördermittel ausgezahlt werden. Vorabkosten entstehen für Sie nicht.

Wie genau ist die Ersteinschätzung?

Die Analyse liefert eine Ersteinschätzung auf Basis Ihrer Angaben, keine verbindliche Förderzusage. Alle Beträge sind indikativ. Im persönlichen Gespräch werden die konkreten Möglichkeiten und Kombinationen geprüft.

Welche Programme werden berücksichtigt?

Die Analyse gleicht Ihr Profil mit den gängigen Programmen von Bund, Ländern und EU ab, darunter Forschungszulage, GRW, KfW-Programme sowie Energie- und Gebäudeförderung (BEG, EEW) und Länderprogramme. Das ZIM nimmt seit dem 07.07.2026 keine neuen Anträge an und wird in der Auswertung nicht berücksichtigt.

Muss ich Unterlagen hochladen?

Nein. Sie machen wenige Angaben zu Branche, Region, Unternehmensgröße und Vorhaben, in unter fünf Minuten. Finanzunterlagen oder Steuernummern sind dafür nicht nötig.

Was passiert nach der Analyse?

Sie erhalten die Ersteinschätzung auf dem Bildschirm. Optional können Sie ein Gespräch mit einem Fördermittelberater vereinbaren. Die Weitergabe Ihrer Kontaktdaten und Analyseergebnisse an den empfohlenen Berater erfolgt nur mit Ihrer Zustimmung zur Datenschutzerklärung.

Zu Fördermitteln

Kann ich Fördermittel rückwirkend beantragen?

Bei der Forschungszulage ja: Der Antrag kann beim Finanzamt innerhalb von vier Jahren nach Ende des Kalenderjahres der Aufwendungen gestellt werden. Für 2022 endet die Frist am 31.12.2026, siehe Forschungszulage rückwirkend beantragen. Für die meisten anderen Programme, etwa Zuschüsse und Kredite, muss der Antrag vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.

Wann muss ich den Antrag stellen?

Bei den meisten Programmen vor Beginn des Vorhabens. Schon eine rechtsverbindliche Bestellung kann als Beginn gelten. Mehr dazu in Förderantrag: die 7 häufigsten Fehler.

Kann ich mehrere Programme kombinieren?

Ja, wenn dieselben Kosten nicht doppelt gefördert werden und die Beihilfegrenzen eingehalten sind. Die Regeln stehen in Fördermittel kombinieren.

Lohnt sich die Prüfung für mein Unternehmen?

Das hängt von Branche, Größe, Standort und geplanten Vorhaben ab. Die Forschungszulage steht Unternehmen jeder Größe offen, wenn ein begünstigtes F&E-Vorhaben vorliegt. Die Ersteinschätzung zeigt, welche Programme infrage kommen.

So gehen Sie vor

  1. Vorhaben einordnen: Entwicklung, Investition, Digitalisierung, Beratung oder Energie.
  2. Programme eingrenzen: Mit den Übersichten nach Bundesland und Branche.
  3. Vor Beginn beantragen: Antrag und Bestellung in der richtigen Reihenfolge.
  4. Bundesprogramme einbeziehen: Forschungszulage und ERP-Förderkredite stehen unabhängig vom Land offen. Das ZIM nimmt seit dem 07.07.2026 keine neuen Anträge an.

Häufige Fragen

Ist FörderGuide kostenlos?

Die Ersteinschätzung ist kostenlos, ohne Registrierung und ohne Abo. Alle Beträge sind indikativ.

Muss ich Unterlagen hochladen?

Nein. Sie machen wenige Angaben zu Branche, Region, Größe und Vorhaben, in unter fünf Minuten.

Kann ich Fördermittel rückwirkend beantragen?

Die Forschungszulage ja, innerhalb von vier Jahren nach Ende des Kalenderjahres der Aufwendungen. Für 2022 endet die Frist am 31.12.2026. Die meisten anderen Programme verlangen den Antrag vor Vorhabenbeginn.

Wird das ZIM berücksichtigt?

Nein, das ZIM nimmt seit dem 07.07.2026 keine neuen Anträge an. Eine Wiederaufnahme ist angestrebt, aber nicht zugesagt.

Kann ich mehrere Programme kombinieren?

Ja, wenn dieselben Kosten nicht doppelt gefördert werden und die Beihilfegrenzen eingehalten sind.

Welche Förderung passt zu Ihrem Vorhaben?

Der Fördermittelcheck berücksichtigt Ihren Standort und zeigt in wenigen Fragen, welche Programme in Frage kommen.

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Quellen

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung. Konditionen und Fördervoraussetzungen ändern sich, maßgeblich sind die Programmunterlagen der Förderinstitute und die Entscheidung Ihrer Hausbank. Stand: 21. Oktober 2026.