In 3 Schritten zur F&E-Zulage: förderfähige Mitarbeiter identifizieren, Lohnkosten berechnen, Fördersatz anwenden. Mit konkretem Rechenbeispiel für KMU (35 %) und Großunternehmen (25 %).
Welche Mitarbeiter arbeiten an Entwicklungsaufgaben? Es müssen keine dedizierten „Forscher" sein. Förderfähig sind alle, die an der Entwicklung neuer oder deutlich verbesserter Produkte, Verfahren oder Software arbeiten – auch anteilig (z.B. 60 % der Arbeitszeit).
Förderfähig sind die Bruttogehälter inkl. Arbeitgeberanteilen zur Sozialversicherung der förderfähigen Mitarbeiter. Ab 2026 kommen pauschal 20 % Gemeinkosten hinzu – ohne Einzelnachweise.
Beispiel: 3 Entwickler × 70.000 € Bruttolohn = 210.000 € + 20 % Gemeinkosten = 252.000 € Bemessungsgrundlage
Solange die Steuerbescheide der Vorjahre noch nicht bestandskräftig sind, kann die F&E-Zulage rückwirkend beantragt werden. In der Praxis sind das oft 3–4 Jahre. Handeln Sie zeitnah – je länger Sie warten, desto weniger Jahre sind erreichbar.
Zweistufig: Erst Bescheinigung bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) beantragen. Dann Geltendmachung der Zulage im Rahmen der Steuererklärung beim Finanzamt. Die BSFZ prüft, ob das Projekt F&E-Charakter hat. Das Finanzamt berechnet und erstattet die Zulage.
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Jetzt Potenzial prüfen →Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Fördervoraussetzungen können sich ändern.