ZIM-Förderung
ZIM-Förderung 2026: Zuschüsse für Innovationsprojekte im Mittelstand
Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) vergibt nicht rückzahlbare Zuschüsse mit bis zu 336.000 € pro Projekt – in allen technologischen Neuentwicklungen. Wann lohnt sich ein Antrag und wie kombiniert man ZIM mit anderen Programmen?
Wichtiger Hinweis: Ganz ohne Eigenkapital bzw. Gegenfinanzierung des Eigenanteils ist eine Förderung im ZIM nicht möglich. Unternehmen müssen einen Eigenanteil an den förderfähigen Kosten selbst tragen.
Was ist das ZIM-Programm?
Das ZIM ist das wichtigste Innovationsförderprogramm des Bundes für den Mittelstand. Es fördert konkrete Forschungs- und Entwicklungsprojekte mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen. Das Besondere: Es gibt keine thematischen Einschränkungen – von Maschinenbau über Software bis zu Medizintechnik ist alles förderfähig, sofern echte technische Innovation vorliegt.
Wie hoch ist die Förderung?
Bei Einzelprojekten beträgt der Zuschuss je nach Unternehmensgröße und Standort zwischen 25 % und 45 % der förderfähigen Kosten, maximal 310.500 € Zuschuss pro Projekt. Bei Kooperationsprojekten mit Partnern, Hochschulen oder ausländischen Partnern steigt der mögliche Zuschuss auf bis zu 336.000 €. Bis zu zwei Projekte können parallel bearbeitet werden.
Zum Verständnis der Beträge: Die häufig genannte Zahl von 690.000 € stellt die förderfähigen Kosten bei einem ZIM-Einzelprojekt dar – nicht den Zuschuss. Der tatsächliche Zuschuss berechnet sich aus dem Fördersatz (25–45 %) auf diese Basis, maximal 310.500 € pro Einzelprojekt. Bei ZIM-Kooperationsprojekten sind es max. 560.000 € förderfähige Kosten pro Partner (Unternehmen). Pro Unternehmen können max. zwei Projekte parallel beantragt werden.
Förderübersicht auf einen Blick
- Einzelprojekt: 25–45 % der förderfähigen Kosten, max. 310.500 € Zuschuss
- Kooperationsprojekt (mit Partner, Hochschule oder ausländ. Partner): bis zu 336.000 € Zuschuss
- Förderfähige Kosten: max. 690.000 € (Einzelprojekt) bzw. max. 560.000 € pro Partner (Kooperation)
- Parallele Projekte: Max. zwei Projekte gleichzeitig pro Unternehmen
- Eigenanteil: Erforderlich – keine Vollfinanzierung durch ZIM möglich
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind KMU und weitere mittelständische Unternehmen mit weniger als 500 Mitarbeitern sowie Unternehmen mit weniger als 1.000 Mitarbeitern in der Kooperationsvariante (nur gemeinsam mit einem KMU als Projektpartner) mit Betriebsstätte in Deutschland. Anträge können jederzeit – ohne Fristen – gestellt werden. Der Antrag muss vor Projektbeginn eingereicht sein; rückwirkende Förderung ist beim ZIM nicht möglich.
Hinweis zur Kooperationsvariante: Auch Unternehmen mit weniger als 1.000 Mitarbeitern sind in der Kooperationsvariante antragsberechtigt. Sie benötigen dann allerdings ein KMU als Projektpartner.
ZIM und F&E-Zulage kombinieren
ZIM und F&E-Zulage lassen sich für dasselbe Projekt kombinieren – allerdings nur auf unterschiedliche Entwicklungspositionen. Die F&E-Zulage bezieht sich auf Lohnkosten der eigenen Mitarbeiter, ZIM kann Sachkosten und externe Dienstleister abdecken.
Wird ein ZIM-Projekt aufgrund unerwarteter Schwierigkeiten aufwändiger, können die Mehrkosten über die F&E-Zulage gefördert werden – durch die Gemeinkostenpauschale ab 2026 mit einem effektiven Satz von 42 % auf die Personalkosten. Ein spezialisierter Berater kann die optimale Aufteilung berechnen.
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Offizielle Quelle: ZIM – Offizielles Programm (BMWK) →
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Fördervoraussetzungen können sich ändern. Stand: Mai 2026.