Für Steuerberater, WP und Unternehmensberater

Ein konkreter Mehrwert für Ihre Mandanten. Kein Aufwand für Sie.

FörderGuide gibt Ihnen ein kostenloses Analyse-Tool in die Hand, mit dem Sie Ihre Mandanten proaktiv auf ungenutzte Förderpotenziale hinweisen können.

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Antragstellung
Identifikation der konkreten Fördersummen, Antragstellung und Behördenkommunikation.
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Was Sie davon haben

Konkreter Mehrwert in der Mandantenbeziehung

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Proaktiver Gesprächseinstieg
Konkreter Gesprächsanlass beim nächsten Mandantentermin, mit Zahlen unterlegt.
Kein Förderwissen erforderlich
Kein Förderwissen nötig. FörderGuide analysiert, ein Spezialist setzt um.
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Kein Fixkostenrisiko
Keine Lizenzgebühren, kein Fixkostenrisiko.
Warum das für Ihre Mandanten relevant ist

Die F&E-Zulage: Ein Anspruch, den die meisten Mandanten nicht kennen

Seit 2020 erstattet der Staat 35 Prozent der F&E-Lohnkosten als nicht rückzahlbaren Zuschuss. Das gilt für produzierende Unternehmen, Maschinenbauer, IT-Firmen und viele weitere Branchen. Rückwirkend für bis zu vier Jahre.

  • Läuft über das Finanzamt, kein gesondertes Antragsverfahren nötig
  • Gilt für alle steuerpflichtigen Unternehmen in Deutschland
  • Rückwirkend für noch offene Steuerbescheide beantragbar
  • Ab 2026 zusätzlich 20 Prozent Gemeinkostenpauschale ohne Einzelnachweis
  • Kombinierbar mit ZIM, KfW und GRW bei getrennten Kostenpositionen
Forschung und Entwicklung
Förderbereich
F&E-Zulage
Rechenbeispiel Maschinenbau-Mandant
€235.200 / Jahr
8 Entwickler, Ø €70.000 Gehalt, Bayern, KMU-Status, inkl. 20% Gemeinkostenpauschale ab 2026
Rückwirkend für 3 Jahre
bis €700.000
Sofern Steuerbescheide noch nicht bestandskräftig sind
Für das Jahr 2022 schließt sich das rückwirkende Antragsfenster für viele Mandanten in den nächsten Monaten.

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