Die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" bezuschusst Maschinen, Gebäude und Infrastruktur ohne Rückzahlungspflicht. Seit Januar 2026 gelten vereinfachte Förderregeln und neue KMU-Konditionen.
Die GRW fördert Investitionen in materielle Wirtschaftsgüter – also Maschinen, Produktionsanlagen, Gebäude und technische Infrastruktur. Auch Erweiterungsinvestitionen bestehender Standorte und Modernisierungen sind förderfähig. Der Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden.
Die Förderquote hängt vom Unternehmensstandort ab und variiert erheblich – auch innerhalb eines Bundeslandes je nach Gemeinde um bis zu 20 Prozentpunkte. In strukturschwachen Regionen (besonders Ostdeutschland) werden Förderquoten von bis zu 35 % erreicht. In Bayern und Baden-Württemberg liegen die Quoten typischerweise zwischen 10 % und 20 %.
Das ist die kritischste Regel bei der GRW: Der Förderantrag muss zwingend gestellt und bewilligt sein, bevor die erste Rechnung bezahlt oder der erste Auftrag erteilt wird. Wer erst investiert und dann den Antrag stellt, geht leer aus – ohne Ausnahme.
Seit Januar 2026 gelten vereinfachte Antragsverfahren und erhöhte Fördersätze für KMU. Kleine Unternehmen können in geförderten Regionen nun 10 Prozentpunkte mehr als bisher erhalten. Die Mindestinvestitionssumme wurde auf 50.000 € abgesenkt.
Mit Einschätzung der GRW-Förderquote für Ihren Standort und Ihr Investitionsvorhaben.
Jetzt Potenzial prüfen →Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Fördervoraussetzungen können sich ändern.